Bei über 60 Minuten Verspätung im Tagesverkehr bzw. 120 Minuten im Nachtverkehr zahlt die Bahn 20 Prozent des Fahrpreises zurück. Gültig sind die neuen fixen Entschädigungsregeln nur bei der Benützung von Fernzügen, also für IC-, EC- und ICE-Fahrten. Konkret gelten sie für Tickets ab 20 Euro Vollpreis im nationalen Verkehr bzw. ab 50 Euro im internationalen Verkehr. Dafür zahlen die ÖBB auch dann Geld zurück, wenn nicht der Fernverkehrszug selbst, sondern der regionale Anschlusszug oder der Anschlussbus verspätet ist.
Je nach Verkehrslage werden derzeit zwischen 300 und 700 Anträge im Monat eingebracht. 90 Prozent der Anträge beträfen den internationalen Zugverkehr, erklärte Wehinger - wobei die ÖBB ihrerseits im Falle einer verspäteten Grenzübergabe Regress bei ausländischen Betreibern nehme. Keine Zahlung wird bei höherer Gewalt geleistet, wie beispielsweise bei Murenabgängen, Hochwasser- oder sonstigen Unwetterkatastrophen.
Der Verein "Fahrgast" hatte die neuen Entschädigungen zuletzt als völlig unzureichend bezeichnet. Der Verein verlangt höhere Rückvergütungen, Entschädigungen auch bei kürzeren Verspätungen und eine Ausdehnung der Rückerstattungsregelungen auf den Nahverkehr, zumal der Fernverkehr kaum 5 Prozent des Gesamtmarkts ausmache. Auch in der EU wird unterdessen über eine Verschärfung der bisherigen Entschädigungsbestimmungen nachgedacht.
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