Einigung am Freitag

Mercosur-Handelsabkommen steht vor Abschluss

Außenpolitik
05.12.2024 12:39

Die Verhandlungen über eine Freihandelszone mit der EU und dem südamerikanischen Staatenbund Mercosur stehen vor dem Abschluss. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte an, dass am Freitag eine endgültige Einigung verkündet werde.

„Die Ziellinie für das EU-Mercosur-Abkommen ist in Sicht“, schrieb von der Leyen während eines Zwischenstopps in Brasilien. „Lasst uns daran arbeiten, sie zu überqueren.“ An den jahrelangen Verhandlungen waren die EU und die Regierungen Brasiliens, Argentiniens und Paraguays beteiligt. Die Einigung soll am Freitag in Uruguays Hauptstadt Montevideo verkündet werden.

Laut der EU-Kommissionspräsidentin sind 700 Millionen Menschen von der „größten Handels- und Investitionspartnerschaft“ betroffen, „die die Welt je gesehen hat“. Beide Regionen würden profitieren.

Hier sehen Sie das Statement von Ursula von der Leyen auf X.

Einigung immer wieder infrage gestellt
Über den Aufbau der Freihandelszonen war bereits im Sommer 2019 eine politische Grundsatzeinigung erzielt worden. Allerdings stellten die Regierungen mehrerer Staaten das Abkommen immer wieder infrage, darunter Frankreich, Polen und Österreich. Daher wurde weiterverhandelt.

Kritikerinnen und Kritiker befürchten beispielsweise, dass europäische Landwirtinnen und Landwirte in einen gnadenlosen Preiskampf gezwungen werden und gleichzeitig die Regenwaldzerstörung in Südamerika befeuert wird. Die EU-Kommission verweist hingegen darauf, dass das Abkommen Unternehmen in der EU jährlich mehrere Millionen Euro an Zöllen ersparen und die Exporte ankurbeln könne. Eine Gefahr für die Existenz der Landwirtschaft sieht sie nicht.

Aufteilung in Handel und Politik?
Nach dem Abschluss der Verhandlungen müssen die Texte noch juristisch geprüft und in die Sprachen der Vertragsstaaten übersetzt werden, bevor sie unterzeichnet werden können. Denkbar wäre, dass das Abkommen in einen Handelsteil und in einen politischen Teil gesplittet wird.

Handelsabkommen können laut den EU-Verträgen per Mehrheitsvotum beschlossen werden, die Verträge müssen nicht von allen Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene ratifiziert werden. Das wird nur dann nötig, wenn politische Absprachen enthalten sind, die nicht im ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der EU liegen.

Ursprünglich hätte noch Venezuela Teil der Freihandelszone sein sollen, die Mitgliedschaft wurde aber wegen Verstößen gegen demokratische Grundprinzipien aufgehoben.

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