Es geht um Existenzen

Bangen um AMS-Gelder: Schicksalswochen für Mütter

Niederösterreich
14.11.2024 06:00

Es geht um Existenzen: Der erste Prozess wegen des im Nachhinein plötzlich vom AMS NÖ zurückgeforderten Weiterbildungsgeldes startet am Mittwoch in Wien. Wenn ein solcher Prozess für eine Betroffene schlecht endet, wird meist eine Rückzahlung zwischen 10.000 und 20.000 Euro fällig.

Jetzt wird es ernst für zig Mütter im Land. Denn im Fall der vom AMS NÖ plötzlich im Nachhinein zurückgeforderten Gelder für Weiterbildungskurse gab es weder von Regierung, Ministerium noch vom AMS ein Einlenken oder Hilfe. Zumindest in Niederösterreich nicht – die „Krone“ berichtete.

Aufschiebende Wirkung wird enden
Bis zum Urteilsspruch konnten die Mütter die Aufschiebung der meist zwischen 10.000 und 20.000 Euro betragenden Rückzahlung beantragen. Jetzt blickt man mit Argusaugen auf den ersten Fall, der vom Bundesverwaltungsgericht in Wien am Mittwoch, 20. November, anberaumt wurde.

Mütter fanden namhafte Mitstreiter
Im Gegensatz zu anderen hat diese Frau aber nicht die Hilfe der bekannten Wiener Staranwältin Astrid Wagner bzw. des Zweiten Landtagspräsidenten Gottfried Waldhäusl in Anspruch genommen. Für weitere Fälle gibt bisher keinen Verhandlungstermin.

„Aus Sicht der Gewerkschaft kann das Gericht nur eine Entscheidung für die jungen Mütter treffen. Wir haben die Rückforderung des Bildungskarenzgeldes immer als falsch empfunden“, betont Gewerkschafter Reinhard Waldhör, der sich nach wie vor für die Betroffenen starkmacht.

Auf „Krone“-Anfrage beim AMS NÖ heißt es von dort: „Das Gericht ist nun am Zug und wir werden diese Entscheidung abwarten.“

Zitat Icon

Wenn es Ungereimtheiten bei der Bildungseinrichtung gab, hat das AMS nicht ordentlich geprüft und hätte die Förderung davor nicht vergeben dürfen. Sich jetzt am schwächsten Glied schadlos zu halten, ist absolut nicht okay!

Gewerkschafter Reinhard Waldhör

Taskforce Sozialbetrug ermittelt
Vor allem ein Bildungsinstitut aus Wien gelangte in dieser Causa ins Fadenkreuz des AMS. Nach der Anzeige bei der Taskforce Sozialbetrug nahm das Bundeskriminalamt nun die Ermittlungen auf. „Jetzt wurde erstmals eine von uns zur Zeugenaussage geladen. Sie musste um die zehn Fragen beantworten“, heißt es von dem Frauennetzwerk, das auf Gerechtigkeit in den Prozessen hofft.

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