Nirgends billiger?

Bestpreisgarantie: Darauf sollten Sie beim Einkauf achten

Wirtschaft
30.03.2013 23:17
Supermärkte, Möbelhäuser, Elektromärkte – mittlerweile haben viele Handelshäuser sogenannte Bestpreisgarantien im Angebot. Das Prinzip hört sich einfach an: Findet man das gekaufte Produkt innerhalb eines Zeitraums X in einem anderen Geschäft günstiger, gibt es die Preisdifferenz zurück. Und die Realität? Naja, anders.

Was sich theoretisch gut anhört, ist in der Realität oft nicht viel mehr als ein Marketing-Gag. Denn wenn es an das Einlösen der Bestpreisgarantie geht, beginnen vielfach die Probleme. 

Identisches Produkt
Um die Bestpreisgarantie in Anspruch nehmen zu können, muss es sich um das identische Produkt im Geschäft des Mitbewerbers handeln. Auch geringfügige Abweichungen in der Ausführung führen dazu, dass die Bestpreisgarantie für ungültig erklärt wird. 

Formulierungen beachten
Bezieht sich die Garantie auf das Angebot für ein identisches Produkt, ist das in Ordnung. Steht im Kleingedruckten aber, dass eine verbindliche Bestellung für das identische Angebot beim Mitbewerb erfolgt sein muss, wird es schon schwieriger. Denn Sie müssten in diesem Fall beispielsweise das Badezimmer in der identischen Ausstattung bereits bestellt haben, um die Preisdifferenz erstattet zu bekommen. In der Praxis macht es diese Bestimmung unmöglich, die Garantie einzulösen – denn wer wird schon zweimal einen Kaufvertrag für dasselbe Produkt unterfertigen?

Einlösung in bar oder in Gutscheinen
Nicht selten bekommt der Kunde den Garantiebetrag nicht in bar, sondern in Gutscheinen ausbezahlt - und wird dadurch genötigt, den Differenzbetrag doch wieder bei demselben Unternehmen auszugeben. 

Frist zur Geltendmachung
Auch zeitlich sind die Garantien oft sehr stark eingeschränkt. Eine Bestpreisgarantie von nur einer Woche ist somit aus Kundensicht kritisch zu sehen, bei einem Monat ist es schon interessanter.

Rabatte und Aktionen
Und natürlich beziehen sich die meisten Bestpreisgarantien nur darauf, dass ein Produkt nicht im Sonderangebot oder anderweitig reduziert angeboten werden darf. Sobald eine Aktion zieht, fällt das Produkt aus dem Vergleichsspektrum für die Garantie. 

Räumliche Limitierung
Nicht selten finden sich auch räumliche Einschränkungen, damit wirklich nur der regional relevante Mitbewerb erfasst wird, wie etwa: "Gilt nur im Umkreis von 40 Kilometern" oder "Nur für Mitbewerber in derselben Gemeinde".

Daher sollten Konsumenten sich nicht darauf verlassen, dass eine Bestpreisgarantie automatisch bedeutet, dass man die günstigsten Preise auch wirklich bekommt, sondern vor dem Kauf vergleichen. 

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