Als Rowdy bekannt

Bursche starb bei Crash: 20 Monate Haft für Unfalllenker

Österreich
25.02.2013 19:15
Wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ist am Montag ein 20-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt - nicht rechtskräftig - zu 20 Monaten Haft verurteilt worden. Laut Anklage terrorisierte der Angeklagte als Autofahrer über einige Monate Bekannte, bis bei einem Unfall im Juli 2012 im Bezirk Wolfsberg ein 17-Jähriger starb. Der 16-jährige Beifahrer des Verstorbenen wurde schwer verletzt.

Knappes Auffahren, Überholen und dann abruptes Abbremsen, auf die Gegenfahrbahn lenken, bis der Entgegenkommende aufs Bankett ausweichen muss - diese Ausführungen der Staatsanwältin Karin Schweiger und einiger Zeugen über die Fahrgewohnheiten des Angeklagten charakterisierten diesen als "Rowdy", der sich bei Machtspielchen auf der Straße offenbar einen Kick holte. Selbst mehrfache Verkehrsstrafen führten zu keiner Verhaltensänderung bei dem 20-Jährigen. 

Als der tödliche Unfall passierte, hatte er nicht einmal mehr einen gültigen Führerschein. Nach dem Unfall flüchtete der 20-Jährige und stritt zunächst sogar ab, gefahren zu sein. Seine Blutspuren im Auto überführten ihn jedoch.

"Extrem rücksichtsloses Verhalten"
38 Verwaltungsstrafen hatte der Angeklagte vor dem tödlichen Unfall gesammelt. Schon darin sah die Staatsanwältin das "extrem rücksichtslose Verkehrsverhalten" des Angeklagten bestätigt. Dieser habe auch mehrmals seine Aussagen geändert, in der Absicht "seinen Kopf doch noch aus der Schlinge zu ziehen", so die Anklägerin. "Das Gericht muss entscheiden, ob er nur ein schlechter Autofahrer ist und das Auto, wie er es gesagt hat, wegen der überhöhten Geschwindigkeit ausgebrochen und auf die Gegenfahrbahn gekommen ist, oder ob Absicht dahinter stand." 

Der Angeklagte habe es sich selbst zuzuschreiben, wie weit er sein Leben gefährdete. Die beiden Opfer hätten aber keine Chance gehabt. Erst 1,4 Sekunden vor dem Aufprall sahen sie das Auto des Angeklagten auf sie zu rasen.

Verteidiger Hans Gradischnig erklärte die Belastungszeugen für unglaubwürdig. So wolle der heute 17-jährige Jugendliche, der bei dem tödlichen Unfall schwer verletzt wurde, sich lediglich an dem Angeklagten rächen und habe deshalb von weiteren Vorfällen berichtet, behauptete der Anwalt. Der Angeklagte hätte selbst bei dem Unfall ums Leben kommen können. "Das ist auch ein wesentliches Indiz dafür, dass er den Unfall nicht mit Absicht riskiert hatte." Gradischnig beantragte daher, seinen Mandanten wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu verurteilen. Von jeglichen anderen Vorwürfen solle der Angeklagte aber freigesprochen werden.

Beweise nicht ausreichend
Der Schöffensenat sah auf Basis des Kfz-Gutachtens den Vorwurf der Anklage, der 20-Jährige habe den Unfall mit Absicht herbeigeführt, nicht als erwiesen an. Daher wurde der junge Mann wegen fahrlässiger Tötung und nicht wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. "Es spricht schon einiges für die Version der Staatsanwaltschaft - die hohe Geschwindigkeit und das Verhalten des Angeklagten vor dem Unfall. All diese Beweise reichen aber für die Annahme eines vorsätzlichen Verhaltens nicht", sagte Richter Alfred Pasterk in der Urteilsbegründung.

Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Den Eltern des Getöteten wurden je 10.000 Euro Trauerschmerzensgeld, dem Schwerverletzten 6.000 Schmerzensgeld zugesprochen.

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