In Bergheim stoppte die Polizei einen jungen Mann (22). Er raste auf der Lamprechtshausener Straße, obwohl der Pkw nicht einmal sein eigener war. Der Führerschein ist weg. Der Wagen des Salzburgers wurde aber nicht beschlagnahmt.
Ein 22-Jähriger raste am Dienstag mit 146 km/h in Bergheim in der 70er-Beschränkung. Die Polizei stoppte den Raser und nahm ihm den Führerschein ab. Das Auto beschlagnahmten sie nicht, denn es gehört dem Vater.
Seit Einführung einer neuen Novelle zur Straßenverkehrsordnung am 1. März gelten härtere Strafen, die bis zur Fahrzeug-Abnahme inklusive Verwertung oder Versteigerung gehen. Generell hält sich die Zahl der abgenommenen Autos in Salzburg aber in Grenzen.
Schnöll: „Zeit zu kurz, um Auswirkungen zu erkennen.“
Bislang wurde im Bundesland nur ein Fahrzeug beschlagnahmt, das versteigert werden soll. Temporäre Abnahmen hat es bis Juli zwei gegeben. Die Dauer der Abnahme richtet sich in der Regel nach der Verfahrensdauer. Verkehrslandesrat Stefan Schnöll (ÖVP) sagt: „Möglicherweise ist der Zeitraum seit der Einführung der Novelle zu kurz, um nachvollziehbare Auswirkungen des neuen Bestrafungsregimes feststellen zu können.“
Landesrat fordert härtere Mindeststrafen
Abschrecken soll, dass die Autos eben auch dauerhaft beschlagnahmt werden können. Schnöll weiter: „Das ’Kurzzeitbeschlagnahmen’ könnte aber auch schon ein individuelles Umdenken beim Fahrverhalten erreichen.“ Generell sei das Strafmaß mit Beschlagnahmungen ausreichend. Schnöll sagt aber: „Bei den Mindeststrafen für besonders hohe Geschwindigkeit ist zweifellos Luft nach oben. Es ist auch Ziel, hier noch etwas zu bewirken.“
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