Nach steuersparenden Bautätigkeiten startete am Mittwoch vor dem Innsbrucker Landesgericht ein wahrer Monsterprozess. Elf von insgesamt 100 Häuslbauer wurden bereits verurteilt.
Sie sind Beamte, Geschäftsführer von Firmen oder einfache Arbeiter – und die meisten von ihnen hatten überhaupt noch nie etwas mit der Justiz zu tun. Doch am Mittwoch mussten sich die ersten elf von insgesamt 100 Häuslbauer als Beitragstäter für Pfusch in Innsbruck vor Gericht verantworten. Ihnen wurde nämlich die wohl weit verbreitete Meinung zum Verhängnis, dass Schwarzzahlungen im Baubereich normal sind.
In Bezug auf die Anzahl der Angeklagten war es der Startschuss des größten Prozesses, der je in Tirol verhandelt werden musste.
Im Schnitt wurden 15.000 bis 25.000 Euro von den einzelnen Häuslbauern schwarz bezahlt.
Staatsanwalt Hannes Wandl
USB-Stick mit Aufzeichnungen gefunden
Ins Rollen brachte den Fall die Anzeige eines ehemaligen Mitarbeiters und eine Finanzprüfung bei einem Tiroler Bauunternehmen. Bei einer Hausdurchsuchung wurde schließlich ein USB-Stick mit Aufzeichnungen der steuersparenden Geldflüsse samt Kundennamen gefunden. „Im Schnitt wurden 15.000 bis 25.000 Euro von den einzelnen Häuslbauern schwarz bezahlt“, erklärte Staatsanwalt Hannes Wandl.
So sollen insgesamt nicht nur 3,5 Millionen Euro hinterzogen, sondern auch die Gesundheitskasse um einen hohen sechsstelligen Betrag betrogen worden sein. Denn der Bauunternehmer, der sich vermutlich im Oktober vor Gericht verantworten muss und laut Anwalt den gesamten Schaden gut gemacht hat, hatte mit dem Schwarzgeld auch Löhne, Überstunden und Prämien bezahlt.
Milde Geldstrafen verhängt
Den acht Männern und drei Frauen im Alter zwischen 30 und 70 Jahren drohte nun beim Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, eine doppelt so hohe Strafe wie der hinterzogene Betrag. Doch der Schöffensenat um Richter Norbert Hofer ließ aufgrund der Unbescholtenheit und der Geständnisse aller Beteiligter Milde walten.
Im Schnitt wurden Geldstrafen in Höhe von 1500 Euro verhängt. Einige kamen noch billiger davon, weil es beim Versuch blieb. Zwei Angeklagte müssen lediglich 600 Euro pro Kopf zahlen. Bei ihnen handelt es sich nämlich um ein Ehepaar. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.
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