Vor Begutachtung

Neues Gesetz gegen illegales Campen steht

Steiermark
02.08.2024 10:39

Nach der jüngsten Aufregung um die Wohnwagenkolonnen der Roma und Sinti, die quer durch die Steiermark tourten, steht das neue Landesgesetz nun. Demnach haben Kommunen nun deutlich mehr Handhabe gegen illegales Campen. 

Vor Wahlen mahlen die Mühlen von Politik und Verwaltung etwas schneller. Nach der jüngsten Aufregung um die Wohnwagenkolonnen der Roma und Sinti, die an mehreren Orten in der Steiermark auftauchten, hat sich Landeshauptmann Christopher Drexler lautstark für eine Novellierung des Landes-Sicherheitsgesetzes starkgemacht. Und nun kann der ÖVP-Chef schon (fast) Vollzug melden. Die Novelle steht kurz vor der Begutachtung.

Die Gemeinden erhalten damit eine klare Handhabe gegen illegales und unerwünschtes Campieren. Ab Inkrafttreten der Gesetzesnovelle können die Gemeinden mit Verordnung bestimmen, dass das Aufstellen von Zelten, Wohnwägen, Wohnmobilen oder ähnlichen beweglichen Unterkünften außerhalb von Campingplätzen verboten ist. Das kann für bestimmte Orte oder für das gesamte Gemeindegebiet gelten. 

Geldstrafe bis zu 5000 Euro droht
Wird das Verbot missachtet, droht eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro. Außerdem kann die Gemeinde einen „Entfernungsauftrag“ erteilen. Wird dem binnen einer gewissen Frist nicht nachgekommen, kann die Gemeinde betroffene Zelte oder Wohnwagen auf Kosten der Aufsteller oder Zulassungsbesitzer entfernen. 

„Fremde Grundstücke einfach in Beschlag zu nehmen, ist völlig inakzeptabel“, hält Drexler fest. „Wir schaffen jetzt eine klare Handhabe für die Gemeinden, die jetzt die Möglichkeit haben, Regeln aufzustellen – und das mit der nötigen Flexibilität für die örtlichen Bedürfnisse und Gegebenheiten“, fährt der Landeshauptmann fort. 

Unterstützung erhält er von seinem Stellvertreter und SPÖ-Chef Anton Lang: „Wir wollen unsere Gemeinden in dieser Angelegenheit nicht alleine lassen. Die Novelle des Landes-Sicherheitsgesetzes wird klare Regeln schaffen, wie Gemeinden gegen solches Verhalten vorgehen können.“

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