Die Anklage sei dem Anwalt der Beschuldigten bereits zugestellt worden, so der Sprecher. Anwalt Timo Gerersdorfer bestätigte den Erhalt am Freitagnachmittag. Er hat nun 14 Tage Zeit, Einspruch dagegen zu erheben. Diesen Schritt werde er noch in Ruhe mit seiner Mandantin besprechen, sagte er. Sollte Gerersdorfer dies nicht tun, geht man am Landesgericht davon aus, bis Mitte Februar einen Verhandlungstermin festgelegt zu haben. Es sei "eher damit zu rechnen", dass die Verhandlung länger als einen Tag dauern werde, hieß es.
Bogumila W. droht lebenslange Haft
Doch nicht nur wegen zweifachen Mordes, sondern auch wegen vermögensrechtlicher Delikte wird sich Bogumila W. vor Gericht verantworten müssen. Konkret ist sie neben vorsätzlicher Tötung auch wegen Betrugs und Diebstahls angeklagt. Ihr droht lebenslange Haft.
Die Erhebungen gegen den in Polen lebenden Sohn der Beschuldigten laufen indes noch, wie die die Staatsanwaltschaft Krems bekannt gab. Gegen den Mann wird ebenfalls wegen vermögensrechtlicher Delikte ermittelt, er soll bei der Vermögensverschiebung der beiden getöteten Männer die Finger im Spiel gehabt haben und bei einem sogar gemeldet gewesen sein. Gerersdorfer hält es für möglich, dass man für sein Verfahren den Ausgang des Prozesses gegen seine Mutter abwartet.
Zwei Pensionisten mit Arsen vergiftet
Die in Krems in U-Haft sitzende Polin steht im Verdacht, die beiden Pensionisten Herbert A. und Alois F. vergiftet zu haben, um an deren Vermögen zu gelangen. Die Männer starben im Oktober 2010 und im Februar 2011 in Krankenhäusern in Wien und Krems. Ihre Leichen wurden Anfang April exhumiert, toxikologische Untersuchungen ergaben als Todesursache eine Arsenvergiftung.
Laut Gutachten erfolgte die Zufuhr des Gifts, das in den Nägeln und Organen der Verstorbenen nachgewiesen werden konnte, jeweils über einen Zeitraum von mehreren Monaten.
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