Für die geplante und umstrittene Generalsanierung der Luegbrücke auf der Tiroler Brennerautobahn (A13) hat die Republik nun einen weiteren Schritt in Richtung Enteignung von Grundstücken der Anrainergemeinde Gries am Brenner gemacht.
Ein dementsprechender Bescheid der Bundesstraßenbehörde erging am Donnerstag, wie es vonseiten des Landes Tirol hieß. Dieser könne jetzt noch binnen vier Wochen vor dem Landesverwaltungsgericht mit einer Beschwerde bekämpft werden.
Keine Angaben über Höhe der Entschädigung
Der abschließende Bescheid sei nun schriftlich zugestellt worden und beinhalte neben der „Einräumung der beantragten Zwangsrechte (Eigentum, Dienstbarkeit und vorübergehende Beanspruchung während der Bauphase) auch die gesetzlich vorgesehene Zuerkennung einer Entschädigung für die jeweiligen Eigentumseingriffe auf Basis der Schätzgutachten der beigezogenen Amtssachverständigen“, hieß es weiters. Über die Höhe der Entschädigung wurden keine Angaben gemacht.
Es geht offenbar um 2,1 Hektar Fläche
Als Grundlage für die Enteignung diente der bereits rechtskräftige Trassengenehmigungsbescheid zur Generalsanierung der Brücke. Die Grundstücke würden für das Bauvorhaben benötigt, argumentierte die Asfinag stets. Dem Vernehmen nach soll es um rund 2,1 Hektar Fläche gehen, wobei ein Drittel davon für eine vorübergehende Nutzung vorgesehen ist.
Bei einer mündlichen Verhandlung im Juni habe kein Einvernehmen zwischen der Asfinag und der Gemeinde Gries am Brenner hergestellt werden können. Die Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht des Landes wurde in dem Verfahren als zuständige Bundesstraßenbehörde im Zuge der mittelbaren Bundesverwaltung tätig.
Gemeinde für Tunnellösung
Die Anrainergemeinde Gries am Brenner hatte sich stets vehement gegen eine Generalsanierung der Brücke gewehrt und wollte einen Tunnel umgesetzt wissen. Bürgermeister Karl Mühlsteiger hatte zuletzt gemeint, die nun per zugestelltem Bescheid enteigneten Flächen nicht abtreten zu wollen, da man diese benötigen würde. Er ärgerte sich über eine andauernde „Drüberfahrpolitik der Asfinag“.
Einspurigkeit ab Anfang 2025
Der Autobahnbetreiber hatte erst diese Woche bekannt gegeben, dass der Verkehr über die Luegbrücke ab Anfang 2025 in beide Fahrtrichtungen einspurig geführt werde. Der Neubau werde „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ dann im Frühjahr beginnen. Das erste Brückentragwerk soll voraussichtlich „Ende 2027“ fertiggestellt sein. Erst dann stünden wieder durchgängig zwei Fahrspuren pro Richtung zur Verfügung.
Mit der Fertigstellung der gesamten Brücke sei dann im Jahr 2030 zu rechnen. 300 Millionen Euro sollen insgesamt in die Hand genommen werden.
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