Angeklagter Unterländer wollte Schulden bei einem seiner Drogenabnehmer eintreiben. Schlussendlich landete er vor dem Landesgericht in Feldkirch.
Zwei Prozesse waren nötig, um schließlich doch noch Licht ins Dunkel der ganzen Angelegenheit zu bringen. Zuerst glänzte das mutmaßliche Opfer mit Abwesenheit, dann verplapperte sich der Beschuldigte in seiner gerichtlichen Einvernahme zu seinen Ungunsten und schaufelte sich so quasi sein eigenes Grab. In der Verhandlung am Dienstag wurde der heute 21-jährige Angeklagten wegen des Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz und mehrfacher Nötigung schuldig gesprochen.
Keine Zahlung wegen schlechter Qualität
Doch von vorne. Von Juli 2022 bis März des vergangenen Jahres hatte das 40-jährige Opfer mehrmals beim angeklagten Arbeitskollegen Cannabis gekauft. Als sich der Käufer einmal aufgrund der angeblich schlechten Qualität weigert, 400 Euro zu bezahlen, bekommt die Freundschaft Risse.
Trotzdem kommt es etwas später erneut zu einem Drogendeal. Doch auch diesmal weigert sich der Abnehmer zu zahlen. Stattdessen lässt er den Angeklagten wissen, dass man nun quitt sei. Das wiederum sieht der Drogenverkäufer keinesfalls ein und schreitet bald darauf zur Tat.
Als der säumige Zahler eines Tages von der Arbeit nachhause kommt, lauert ihm der Angeklagte mit drei weiteren Kollegen im Schlepptau bereits auf: „Ich will mein Geld haben“, macht er dem Schuldner unmissverständlich klar und droht zuerst mit Dresche, dann mit dem Umbringen.
Als sich der Genötigte weiterhin weigert, für die gelieferten Drogen zu zahlen, sacken die zur Verstärkung mitgebrachten Kollegen das Opfer aus und klauen ihm die Wohnungsschlüssel. Daraufhin weiß sich der Überfallene nicht anders zu helfen und setzt einen Notruf absetzt.
Das Ende vom Lied für den Angeklagten: 1200 Euro Geldstrafe. Die Hälfte davon bedingt und 1000 Euro Strafe an den Staat. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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