Die Folge ist ein kapitaler Schaden am Triebwerk. Im Zweifel sollte einer Wasserfläche mit unklarer Tiefe daher ausgewichen werden. Geht das nicht und reicht das Wasser schon bis zur Unterkante des Stoßfängers, rät der ADAC zur Schrittgeschwindigkeit. Parkt das Auto in einem Wasserloch und steht die Brühe schon gut 20 Zentimeter über dem Stoßfänger, darf der Motor nicht mehr gestartet werden.
Denn sonst zieht der Antrieb statt Luft Wasser in die Brennkammern. Die Flüssigkeit kann jedoch nicht komprimiert werden und stoppt daher die Kolben in den Zylindern jäh und unsanft. Die auftretenden Kräfte können Motorteile wie Lager, Pleuel oder Ventile schwer beschädigen.
Die Luftzufuhr zum Motor ist je nach Pkw-Modell unterschiedlich montiert. Bei Sportwagen liegen die Ansaugrohre meist tiefer, bei SUVs höher. Bei den meisten Autos dürften aber bereits 40 Zentimeter Wassertiefe das Aus für den Motor bedeuten. Ausnahme sind einige echte Geländewagen, die ihre Luft mit einer Art Schnorchel aus höheren Regionen ziehen. Bei derartigen Fahrzeugen wird in der Bedienungsanleitung auch die sogenannte Wattiefe angegeben, die Aufschluss über die maximal mögliche Wassertiefe gibt. Aber auch schon deutlich flachere Lacken können gefährlich sein, da bei schneller Fahrt Wasser aufsteigt. Dann ist nicht nur der Motor gefährdet, auch Getriebe und Elektronik können absaufen.
Kommt es zu einem Wasserschlag, muss die Teilkaskoversicherung nicht zahlen, da der Schaden nicht unmittelbar durch die Überschwemmung, sondern durch das Fahrverhalten des Versicherten verursacht wurde. Eine Ausnahme gilt, wenn eine Überschwemmung so plötzlich auftritt, dass der Fahrer den Motor nicht mehr rechtzeitig abstellen konnte.
Die Vollkaskoversicherung hingegen muss bei Wasserschlag grundsätzlich zahlen. Allerdings kann die Assekuranz die Zahlung bei grober Fahrlässigkeit ganz oder teilweise verweigern. Das gilt etwa dann, wenn die Überflutung klar erkennbar war und der Fahrer die betroffene Straße trotzdem befuhr.
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