Nicht rechtskräftig

18 Jahre Haft nach Attacke auf Online-Freundin

Oberösterreich
19.04.2024 13:40

Das Urteil für den 26-jährigen Israeli aus München ist da: Nachdem er seine acht Jahre ältere Online-Freundin, die er auf einer Chat-Plattform kennengelernt hatte, mehrere Stunden festhielt, sie mit einem Messer traktierte und anschließend Suizid begehen wollte, muss er nun für 18 Jahre in OÖ hinter Gitter.

Ein 26-jähriger Mann ist am Freitag in Wels wegen versuchten Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll seine ehemalige Internet-Freundin im Oktober 2023 in Regau überfallen und mit dem Messer schwer verletzt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Absicht erwiesen
Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Internet-Bekanntschaft durch einen tiefen Schnitt in den Hals zu töten versucht hatte. Der Beschuldigte bestritt die Tötungs- und Verletzungsabsicht vor der Polizei und vor Gericht, er wollte „reden und Suizid begehen“. Dabei hatte er sein Opfer zuvor Stunden in der Wohnung festgehalten. Er ist auch der schweren Nötigung und der Freiheitsentziehung schuldig, was er gestanden hat.

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Messer gegen den Hals, da gibt es keine Zweifel. In dem Fall will jemand töten oder nimmt es in Kauf.

Staatsanwältin vor Gericht

Keine Zweifel
Die Anklage sprach im Schlussplädoyer von einer „beispiellosen kriminellen Energie des Täters“ und betonte die „tiefe Verzweiflung, die dem Opfer in der eingespielten Einvernahme anzumerken gewesen war. Er hat sich gegenüber der Frau in ungemein grausamer und qualvoller Art verhalten.“ Die Staatsanwältin forderte einen Schuldspruch wegen Mordversuchs: „Messer gegen den Hals, da gibt es keine Zweifel. In dem Fall will jemand töten oder nimmt es in Kauf.“

Keine Abwehrverletzungen
Die Verteidigung berief sich auf Widersprüche in der Demonstration der Tat sowie in offenen Fragen bei den Aussagen des Gutachters. Auch fehlende Abwehrverletzungen würden auf die Version des Angeklagten hindeuten. „Natürlich ist mein Mandant schuld an den Verletzungen und der Tat, keine Frage, aber er wollte sie nicht töten“, sagte der Anwalt des Beschuldigten.

Beziehung nur online
Die 36-Jährige und der Angeklagte hatten sich 2022 auf der Online-Plattform Discord kennengelernt. Sie hätten sich gut verstanden, ihre Hintergründe waren ähnlich, und der Austausch wurde persönlich. Ihre Verbindung bestand rein im Internet, auch über Video-Chats.

Sie brach ab
Es entstand eine Art Fernbeziehung, obwohl sie sich nie direkt trafen. Doch wie die 36-jährige Niederländerin angab, wurden ihr die Unterhaltungen unangenehm, sie beendete den Kontakt. Der Mann jedoch versuchte immer wieder, sie über die Plattform anzusprechen. Letztlich antwortete sie nicht mehr auf seine Nachrichten und dachte, die Sache sei erledigt.

In Garage angefangen
Im Oktober letzten Jahres tauchte der mittlerweile in München lebende Beschuldigte bei ihr zu Hause mit einem Messer in der Hand auf und überfiel sie in der Tiefgarage. Schon hier kam es zu den Schnittverletzungen an der Hand. Dann gingen beide in die Wohnung, nach rund drei Stunden führte er sie zu einem nahe gelegenen Waldstück. Als schließlich Nachbarn und Polizei schon näher rückten, kam es zu der schweren Halsverletzung.

Selbstmordabsicht
Der Angeklagte behauptete vor Gericht, er wollte nur sich selbst das Leben nehmen, die Verletzungen seien ohne Absicht passiert. Dem widersprach die Anklage und auch das Opfer hielt den tiefen, neun Zentimeter langen Schnitt am Hals für Absicht: „Dass so etwas aus Versehen passiert, halte ich fast für unmöglich“.

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