Teilzeit-Debatte

Arbeitgeber müssen ab 2026 Stundenzahl angeben

Innenpolitik
15.08.2025 12:18

Ab 2026 müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die vereinbarte Stundenzahl angeben, wenn sie jemanden anmelden. Damit werde man endlich valide Zahlen zur Teilzeit bekommen, sagte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ).

Diese sollen dann dem Ministerium, der Arbeiterkammer und den Gewerkschaften zur Verfügung gestellt werden. Damit sei eine faktenbasierte arbeits- und sozialpolitische Debatte möglich, sagte Schumann. Derzeit seien Fälle bekannt, wo Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht wissen, mit wie vielen Stunden sie eigentlich angemeldet seien. „Das hört sich damit auf.“

Aktuell werde das Thema nicht auf einer „wirklich gescheiten Datenbasis“ diskutiert. Die Debatten seien oft ideologisch geprägt. Sie halte nichts von einem „moralischen Zeigefinger“, der bringe auch in anderen Bereichen nichts. „Gerade bei der Teilzeit wäre ich sehr vorsichtig bei Beurteilungen“, sagte Schumann. Diese werde oft aus der Lebenssituation oder der Angebotssituation heraus angenommen.

„Gesellschaftliches Umdenken“ gefragt
Es bräuchte ein „gesellschaftliches Umdenken“. „Ich brauche eben Kinderbildungseinrichtungen, die Vollzeitarbeit ermöglichen. Ich brauche eine Nachmittagsbetreuung für die Schulen. Ich brauche mobile Pflege oder stationäre Pflege, die wirklich Beruf und Familie auch vereinbaren lässt“, sagte die Sozialministerin.

Kritik an der Arbeitszeit-Pflichtmeldung kam am Freitag von den Freiheitlichen. „(...) Das ist nichts anderes als eine Nebelgranate, die von der wahren Katastrophe ablenken soll: der systematischen Plünderung unseres Sozialstaats durch Massenzuwanderung. Während man pflichtbewusste österreichische Betriebe mit zusätzlicher Zettelwirtschaft beschäftigt, ignoriert man den organisierten Missbrauch durch Asylwerber, die noch nie einen Cent ins System einbezahlt haben“, sagte FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch.

In Österreich sind mehr als 30 Prozent der Erwerbstätigen teilzeitbeschäftigt, oft wegen Betreuungspflichten oder weil sie zusätzlich eine Ausbildung absolvieren.

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