Gürtelrose-Impfung

Prophylaxe gegen Erkrankung keine Kassenleistung

Ombudsfrau
05.04.2024 09:00

Mehrere Hundert Euro hat ein Ehepaar aus Wien für eine Impfung gegen Herpes Zoster ausgegeben. Übernommen werden die Kosten von der zuständigen Krankenkasse aber nicht. Die Ombudsfrau hat nachgefragt.

Claudia H. aus Wien und ihr Mann haben sich im vergangenen Jahr gegen Gürtelrose impfen lassen. Beide Leser sind über 50, Frau H. hatte die Erkrankung bereits einmal, ihr Mann zählt zur Risikogruppe.

Kostenübernahme angefragt
Deshalb hoffte das Ehepaar auf eine Kostenübernahme oder zumindest eine anteilige Erstattung der Herpes-Zoster-Impfung durch ihre Krankenkasse, die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).

ÖGK lehnte Begehren ab
„Wir haben den Impfstoff gekauft, uns impfen lassen und die Rechnung bei der Krankenkasse eingereicht, was in beiden Fällen abgelehnt wurde“, wie die Wienerin der „Krone“ schrieb.

Was die Gesundheitskasse sagt
Die ÖGK teilte auf Anfrage der Ombudsfrau mit, dass laut medizinischem Dienst im Fall von Frau und Herrn H. eine Kostenübernahme als vorgezogene Krankenbehandlung nicht möglich sei.

Diese gebe es bei schwerwiegenden Erkrankungen wie laufender Chemotherapie oder Dialysepatienten. Es handle sich hier um Prophylaxe, und die sei keine Kassenleistung.

Nachzuvollziehen ist diese Vorgehensweise nicht, findet Ihre Ombudsfrau!

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