18-Jähriger verurteilt

Attacke auf Betreuer mit Brotmesser: 4 Jahre Haft

Steiermark
20.12.2023 08:10

Am Dienstag stand in Graz ein 18-Jähriger wegen einer beinahe tödlichen Messerattacke in einer Betreuungseinrichtung vor Gericht. Der Steirer leidet unter anderem unter einer Impuls-Kontrollstörung. Er wurde zu vier Jahren Haft verurteilt und wegen seiner Gefährlichkeit in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Körperverletzung, Sachbeschädigung und Raub hat ein 18-jähriger Weststeirer schon auf dem Kerbholz, bevor er am Dienstag erneut auf der Anklagebank Platz nehmen musste. Dieses Mal war aber neben Körperverletzung auch versuchter Mord angeklagt sowie eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt.

Rauswurf drohte
Im Juni soll der damals 17-Jährige in einer therapeutischen Einrichtung seinen Betreuer sowie einen Mitbewohner mit einem Brotmesser, das er aus der Küche entwendet hatte, attackiert und verletzt haben.

Weil er durch sein „ausgeprägtes Aggressionspotenzial“ in der Einrichtung immer wieder für Ärger gesorgt hatte, befürchtete er nun den abermaligen Rauswurf - schon zuvor war er aus zwei ähnlichen Institutionen geflogen. Also forderte er vom Betreuer sein hinterlegtes Bargeld sowie das Haustelefon.

Verteidiger: „Kein Mordversuch“
Die Situation eskalierte völlig und er ging auch noch auf einen Mitbewohner los, mit dem er schon länger im Clinch gelegen ist. „Er hatte Angst, weil sein Betreuer ihm gedroht hat, er kommt ins Gefängnis, wenn er sich nicht benimmt“, führte der Verteidiger aus. Das Ganze sei aber kein Mordversuch, sondern nur eine schwere Körperverletzung gewesen.

Schon in jungen Jahren hatte der Angeklagte laut Staatsanwältin Probleme mit Alkohol und Drogen sowie einer Impuls-Kontrollstörung. Er war schon 2022 einmal verurteilt worden, weil er etwa wahllos andere Jugendliche angepöbelt und zusammengeschlagen hatte. 

Urteil nicht rechtskräftig
Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Geschworenengericht (Vorsitz: Raimund Frei) sprach den jungen Steirer am frühen Abend schuldig und verhängte eine vierjährige Freiheitsstrafe. Die Laienrichter folgten außerdem der Empfehlung des Gerichtspsychiaters bezüglich der Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. 

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