Zum Spaß und aus Gedankenlosigkeit jemanden online in und durch den Dreck zu ziehen kann sehr teuer werden - wenn sich das Opfer zu helfen weiß: Ein Linzer teilte ein Polizistenfoto - und blechte dafür 15.000 Euro. Ein JKU-Professor hinterfragt allerdings die Zulässigkeit der Klage.
„Mein Telefon steht seit in der Früh nicht mehr still. Immer wieder rufen mich Menschen aus ganz Österreich an, die auch Strafe zahlen müssen.“ Herwig Bachmaier kann es nicht fassen. Dem Linzer kostete ein Klick auf Facebook 15.000 Euro. Er hatte das Foto eines Polizisten (dieser trug eine FFP2-Maske ) geteilt, der angeblich einen 82-Jährigen bei einer Demo geschlagen hat. Der Polizist klagte – mit Erfolg und das eben nicht nur in einem Fall.
Auch ein Ebenseer musste 10.000 Euro zahlen
„Mir ist dasselbe passiert, obwohl sogar ein Polizist unter Eid ausgesagt hat, dass er auf meinen Facebook-Profil das Bild nicht gefunden hat, wie andere Zeugen auch“, erzählt der Ebenseer Rudolf Schwaiger. Rund 10.000 Euro hat ihn der „Spaß“ gekostet. „Ich kann das Urteil nicht verstehen, aber ich will nicht mehr nur noch dafür arbeiten, dass ich mir einen Prozess leisten kann“, sagt er frustriert.
„Raubrittertum“
Der Rechtsanwalt von Herwig Bachmaier, Günter Schmid, sieht es ähnlich, denn er bezeichnet das Vorgehen seines Rechtsanwaltskollegen wörtlich als „Raubrittertum“. Die „Krone“ hat bei JKU-Professor Philipp Homar nachgefragt, was von der ganzen Sache zu halten sei. „Was man sich überlegen müsste, ist, ob gegen mehrere Nutzer parallel Klagen zulässig sind. Grundsätzlich können auch die Nutzer durch das Teilen jeweils Rechtsverletzungen begehen und daher geklagt werden. Fraglich ist aber, ob jeweils der ganze Schaden – in diesem Fall Kränkung – eingeklagt werden kann“, sagt er. Für Herwig Bachmaier ist auf jeden Fall klar, dass es sich um einen Fall von Slapp-Klagen (missbräuchliche Gerichtsverfahren) handelt.
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