Ein todkrankes Baby und ein Gericht, das seine lebenserhaltenden Maßnahmen einstellt - gegen den Willen der Eltern: Was die kleine Indi Gregory und ihre Familie in England widerfahren ist, wäre in Österreich rechtlich zwar möglich - praktisch aber wohl eher die Ausnahme. Wir haben die Lage rund um das rechtliche Sterbenlassen recherchiert.
Die Trauer von Indis Eltern muss unvorstellbar sein: Das acht Monate alte Mädchen, das aufgrund eines genetischen Defekts an einer unheilbaren mitochondrialen Erkrankung gelitten hatte, war in der Nacht zum Montag in einem Hospiz in Nottingham gestorben.
Nur wenige Stunden zuvor waren auf höchstrichterlichen Beschluss die lebenserhaltenden Maßnahmen eingestellt worden waren. Die Eltern hatten noch dafür gekämpft, ihr Kind nach Rom mitnehmen zu können, in der Vatikan-Kinderklinik Bambino Gesù wäre es weiterbehandelt worden.
Doch auch das ließen englische Gerichte nicht zu: Die Ärzte waren überzeugt, eine weitere Behandlung des Kindes hätte nur dessen Leiden ohne Aussicht auf Besserung verlängert und ihm nur unnötige Schmerzen bereitet. Wie wäre das in Österreich verlaufen?
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.