Vor den Postings, die den 32-Jährigen vor Gericht brachten, war er bereits einmal von der Plattform gesperrt worden, weil er eine Gruppe mit dem Namen "Nationaler Widerstand" gegründet haben dürfte.
Die Aufkleber auf dem Pkw hatte auch ein Polizist entdeckt und dem Beschuldigten geraten, sie zu entfernen. Zudem hätte er den 32-Jährigen darüber informiert, dass diese "hart an der Grenze, aber nicht strafbar" seien. Damit hatte der Beamte auch recht, so Staatsanwalt Patrick Hinterleitner.
Mit dem Posten der Fotos habe er die Symbole aber einer größeren Öffentlichkeit zugänglich gemacht und sich sozusagen propagandistisch betätigt. "Entscheidend ist, was man nach außen richtet", betonte der Vertreter der Anklage in seinem Plädoyer.
"Kaufen Sie sich ein Geschichtsbuch"
Auch für die innere Einstellung des Mannes habe es nach Meinung Hinterleitners genug Indizien gegeben. "Neonazis laufen nicht unbedingt 'Heil Hitler' rufend und Hakenkreuzfahnen schwingend durch die Gegend, sondern sie verwenden Synonyme", wandte er sich an die Geschworenen. Zahlreiche dieser Symbole habe der Beschuldigte verwendet - die Behauptung, nicht gewusst zu haben, was diese bedeuteten, sei unglaubwürdig: Es müsste sich schon um "erstaunlich viele Zufälle" handeln, dass ihm immer genau das gefallen habe, was auch in NS-Kreisen verwendet werde.
Zum Schluss empfahl er dem 32-Jährigen: "Kaufen Sie sich ein Geschichtsbuch und lesen Sie nach, was wirklich passiert ist", Leute wie er seien nämlich der Grund, "warum die 'braune Suppe' nicht austrocknen" wolle.
"Nicht jede Dummheit ist strafbar"
Wenn er gewusst hätte, "was da rauskommt", hätte er das nicht gemacht, hatte der Angeklagte noch in seinen Schlussworten beteuert. Auch sein Verteidiger hatte keinen Verurteilungsgrund gesehen. Viele Symbole seien von den Nationalsozialisten missbraucht worden, weil einem einzelne gefallen, sei man noch kein Neonazi, hatte er argumentiert. Und: "Nicht jede Dummheit ist strafbar."
Die Geschworenen folgten aber der Anklageschrift. Auch die Richterin führte aus, dass der Mann "überhaupt nicht schuldeinsichtig" gewesen sei und sich "nur in Schutzbehauptungen geflüchtet" habe. Sein "Geständnis" sei daher nicht mildernd zu sehen, sondern nur sein ordentlicher Lebenswandel - weshalb die Haft bedingt nachgelassen werde.
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