Neue Positionierung

Volksanwaltschaft bekommt weitere Aufgabenbereiche

Österreich
08.01.2012 10:45
Die Volksanwaltschaft will sich künftig verstärkt als "Menschenrechtshaus der Republik" positionieren. Wie die derzeitige Vorsitzende Gertrude Brinek erläuterte, laufen die Vorbereitungen für die ab Mitte des Jahres vorgesehene Etablierung als zentrale Anlaufstelle zur Verhütung von Folter und zur Prüfung von Foltervorwürfen an. Gleichzeitig wird die Volksanwaltschaft auch für den Schutz von Menschen mit Behinderung zuständig sein. Ob sie zusätzlich auch zur zentralen Anlaufstelle für die Opfer verjährter Missbrauchsfälle wird, muss noch geklärt werden.

Ab 1. Juli wird die Volksanwaltschaft überall dort, wo Menschen festgehalten werden, die Einhaltung der Menschenrechte überprüfen. Sechs Kommissionen zu je sieben Personen werden sowohl öffentliche wie private Einrichtungen kontrollieren. Unter Orten der Freiheitsentziehung werden aber nicht wie bisher nur Straf- oder Untersuchungsanstalten, sondern auch Pflege, Alters- oder Behindertenheime sowie Psychiatrien, Kasernen oder Einrichtungen der Jugendwohlfahrt verstanden. Insgesamt sollen pro Jahr etwa 700 Überprüfungen durchgeführt werden, erläuterte Brinek. Zudem wird der Menschenrechts-Beirat als beratendes Organ vom Innenministerium zur Volksanwaltschaft übersiedeln.

"Das Ziel ist, dass es nicht zu Verfehlungen kommt"
Damit wird der vom Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention, kurz OPCAT, geforderte "Nationale Präventionsmechanismus" (NPM) umgesetzt. Brinek betont, dass es nicht darum gehen werde, möglichst viele Verfehlungen zu finden. Ziel sei es vielmehr, ein Bewusstsein zu schaffen, dass es gar nicht zu menschenrechtlichen Verfehlungen kommt. 

Über die Ergebnisse ihrer Prüfungen wird die Volksanwaltschaft nicht nur in ihren Jahresberichten informieren, sondern es wird auch Sonderberichte an den Nationalrat geben. Zusätzliche werden Berichte auch nach Genf an die UNO und nach Brüssel an die EU gehen.

Nach der Überprüfung werden Verbesserungen erarbeitet
Nach Abschluss einer Überprüfungen einer Einrichtung wir die jeweilige Kommissionen mit dem Prüfjuristen der Volksanwaltschaft die Ergebnisse und mögliche Verbesserungen beraten. Das daraus entstandene Protokoll wird dann vom Kommissionsvorsitzenden mit der Volksanwaltschaft und dem Menschenrechtsbeirat besprochen. Die Entscheidung über einen Bericht trifft die Volksanwaltschaft als Kollegialorgan, wobei im Falle von Differenzen abweichende Stellungnahmen zum Bericht möglich sind.

Verschiedenste Berufsgruppen in der Kommission
Die Volksanwaltschaft erhält mit dieser Ausweitung ihrer Kompetenzen nur 15 Planstellen dazu, etwa die Hälfte davon sind Verwaltungsstellen, die andere Hälfte Akademiker als Prüfer. Die 42 Personen für die sechs Kommissionen werden nicht angestellt, aber mit der Volksanwaltschaft vernetzt.

Die Posten werden im ersten Quartal dieses Jahres ausgeschrieben, wobei sich Brinek vor allem an die zuständigen Fach- und Berufsverbände wenden will. Da die Kommissionen interdisziplinär zusammengesetzt werden, sollen verschiedene Berufe vereint werden - von Juristen über Psychotherapeuten und Sozialarbeitern bis zu Ärzten. Einzubeziehen in die Auswahl der Personen wird auch der Vorsitzende des Menschenrechtsbeirates sein.

Der Menschenrechtsbeirat wird nicht einfach nur vom Innenministerium zur Volksanwaltschaft übersiedeln, sondern auch neu zusammengesetzt, weil er künftig nicht mehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz, sondern nach dem OPCAT-Gesetz agieren wird. Er wird 30 bis 34 Mitglieder umfassen, wobei die Hälfte von der Regierung nominiert und die andere Hälfte von NGOs besetzt wird. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden ausgeschrieben, die NGOs werden von der Volksanwaltschaft im Frühjahr eingeladen, Personen zu nominieren, kündigte Brinek an.

Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention
Mit neuem Leben erfüllt wird von der Volksanwaltschaft die am 26. Oktober 2008 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention. Es wird ein unabhängiger Überwachungs- und Präventionsmechanismus in Kraft gesetzt, der die Verhinderung von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch in Einrichtungen und Programmen für Menschen mit Behinderungen vorsieht. Die Überprüfung von Programmen wird die Volksanwaltschaft zukaufen, kündigte Brinek an. 

Die Überprüfung von Einrichtungen sollen die OPCAT-Kommissionen mit einem zusätzlichen Blick mitnehmen, wenn sie etwa Demenzstationen, Jugendwohlfahrtsstellen oder andere Einrichtungen, in denen Behinderte untergebracht sind, besuchen.

Hilfe für Opfer von Missbrauchsfällen
Noch vor Inkrafttreten der menschenrechtlichen Kompetenzen ist geplant, dass die Volksanwaltschaft von der Regierung auch damit beauftragt wird, sich um Opfer verjährter Missbrauchsfälle zu kümmern. Die Vorbereitungen dafür "sind auf dem Wege", versichert Brinek. Die Volksanwaltschaft hat dazu aber noch einige Fragen, die nun in einer Arbeitsgruppe geklärt werden. 

Dabei geht es etwa darum, was die Volksanwaltschaft konkret leisten soll und ob sie nur für Altfälle oder auch für andere zuständig sein soll. Wenn, dann will die Volksanwaltschaft den Betroffenen jedenfalls wirkliche Hilfe leisten können: "Eine nette Kummernummer wäre mir zu wenig", betont Brinek.

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