Warum die Gastro einen schlechten Ruf hat? Möglicherweise wegen Fällen wie diesem. In einem Gastrobetrieb wurde ein Mitarbeiter gekündigt, während er im Krankenstand war. Doch nicht nur das, auch die Endabrechnung war nicht korrekt. Die Arbeiterkammer OÖ kümmerte sich um den Fall.
Fast drei Jahre arbeitete Herr G. (Name geändert) als Schankhilfe in einem Gastrobetrieb im Inneren Salzkammergut. Als er schwer erkrankte, meldete er sich sofort beim Arbeitgeber krank. Noch im Krankenstand kündigte die Firma den Mann, sie hielt sich aber nicht an die gesetzliche Kündigungsfrist. Der Mann wandte sich mit der Endabrechnung zur Überprüfung an die Arbeiterkammer.
Alles aufgezeichnet
Sein Glück: Er verfügte über vollständige Arbeitszeit- und Urlaubsaufzeichnungen. Dennoch wollte der Betrieb seinem ehemaligen Mitarbeiter die offenen Urlaubstage nicht auszahlen. Der Arbeitgeber behauptete, dass die Schankhilfe zu wenige Stunden gearbeitet habe. Daher habe er die entstandenen Minusstunden vom Urlaub abgezogen und nur den verbliebenen Resturlaub ausbezahlt. Zudem akzeptierte er die gesetzliche Kündigungsfrist nicht.
Vergleich vor Gericht
Die AK ging für den Arbeitnehmer daraufhin vor Gericht. Im Zuge des gerichtlichen Vergleiches erhielt der Mann insgesamt 5717,50 Euro ausbezahlt. „Wieder einmal sieht man, wie wichtig eigenhändige Arbeitszeitaufzeichnungen sind. Notieren Sie sich daher Ihre tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten und kontrollieren Sie Ihre Abrechnungen. Sollten diese nicht korrekt sein oder Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die AK. Eine rechtzeitige Geltendmachung verhindert den Verfall von Ansprüchen und ist daher im Interesse der Beschäftigten“, so AK-Präsident Andreas Stangl.
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