Der lange Arm des Gesetzes reichte hier 20 Jahre zurück: Der mittlerweile 65-jährige Ex-Landesleiter einer Tiroler Rettungsorganisation, die mit Hunden arbeitet, behob einst 97.250 Euro in bar und nutzte sie außerhalb des Vereins.
Alles sei „so mit dem Präsidenten der Organisation besprochen gewesen“, betonte der Angeklagte am Mittwoch zu Prozessbeginn vor dem Innsbrucker Landesgericht. Nach einigem Zögern glaubte sich der Tiroler dann aber doch erinnern zu können, dass er Geld in Richtung einer „Trading Gesellschaft“ fließen hatte lassen. „Ich bin damals jedenfalls in einer akuten finanziellen Notlage gewesen“, erklärte der heute 65-Jährige. Wofür er unter diesen Umständen welches Geld wofür verwendet habe, hätte er weder damals gewusst, noch wisse er es heute, versuchte sich der Mann zu rechtfertigen. Bereits vor mehr als einem Jahrzehnt war der Ex-Landesleiter deshalb wegen fahrlässiger Krida zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Ich bin damals jedenfalls in einer akuten finanziellen Notlage gewesen.
Der Angeklagte
Keine Zusatzstrafe verhängt
Nach einer kurzen Verhandlungsunterbrechung und einer Beratung mit seinem Verteidiger plädierte der Tiroler schließlich doch auf „schuldig“. „Zu einem konkreten Betrag kann sich mein Mandant aber nicht geständig zeigen“, meinte sein Verteidiger. Die wahre Schadenshöhe ließ sich auch für den Schöffensenat um Richterin Andrea Wegscheider nicht eruieren. „Wir wissen nicht, ob wir es mit 5000, mit 30.000 oder mit 90.000 Euro zu tun haben“, sagte die Vorsitzende. Klar sei aber, dass „das Geld zum Teil nicht für die Organisation benutzt wurde“ und damit mit dem Geld offensichtlich „etwas schiefgelaufen ist“. Eine Zusatzstrafe zu den einstigen drei Monaten gab es aber nicht.
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