Der 21-Jährige sei seiner Kompanie vom 4. Juni bis zur Verhaftung am 2. November ferngeblieben, warf ihm die Staatsanwältin vor. Der Angeklagte zeigte sich voll geständig und begründete seine unerlaubte Abwesenheit vom Dienst damit, dass er psychische Probleme gehabt habe.
"Seit 4. Juni war er unerlaubt abwesend", sagte der Kompaniekommandant des Wieners, der als Zeuge geladen war - auch die Militärstreife habe nach dem Grundwehrdiener gesucht. Am 2. November sei das Bundesheer schließlich verständigt worden, dass der 21-Jährige verhaftet worden sei. Am 17. November wurde der Bursche vorläufig seines Dienstes enthoben, mit Wirkung vom 22. November dann entlassen.
"Verein wird alles tun, um ihn aufzufangen"
"Er hat noch 75 Tage offen. Es könnte sein, dass ihn die zuständige Ergänzungsabteilung noch einberuft", so der Offizier. Außerdem habe der Wiener noch Gegenstände wie Kampfanzughose, Schuhe und Turnschuhe abzugeben, was dieser umgehend zusagte.
Der Verteidiger ersuchte im Hinblick auf das "umfassende Geständnis" um eine bedingte Strafe für seinen Mandanten, zudem habe er das Übel der Strafhaft schon fast vier Wochen verspürt. Das Gericht sprach den Angeklagten schuldig. Um den Wiener will sich auch eine Caritas-Teilorganisation annehmen, der der 21-Jährige schon länger bekannt sei. "Unser Verein wird alles tun, um ihn aufzufangen", sagte ein Mitarbeiter. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
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