Drama in Innsbruck

Kleinkind stirbt in Kinderklinik – zwei Ärzte angeklagt

Tirol
18.11.2011 10:01
Nach dem Tod eines dreijährigen Buben an der Innsbrucker Kinderklinik im April 2010 hat die Staatsanwaltschaft nun gegen zwei Ärzte Anklage wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen erhoben. Dem Kind sei trotz bestehender und bekannter Niereninsuffizienz eine zu hohe Dosis phosphathaltigen Einlaufs – der Bub wurde wegen einer Verstopfung behandelt – verabreicht worden.

Die Anklage richte sich laut Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, gegen eine Assistenzärztin und einen Oberarzt – für beide gilt die Unschuldsvermutung. Die Strafandrohung liegt bei drei Jahren Haft. Laut ORF-Radio Tirol habe sich der Oberarzt zwischenzeitlich für einen längeren Zeitraum karenzieren lassen, die Assistenzärztin habe nach dem folgenschweren Vorfall gekündigt.

Drei Einläufe für Buben binnen Kurzem
Am 21. April 2010 sei der Bub wegen der Verstopfung ambulant an der Kinderklinik behandelt worden. Nachdem sich der Zustand nicht gebessert hatte, hätten ihn die Eltern drei Tage später erneut ins Krankenhaus gebracht.

Ein erster Einlauf mit phosphathaltigem Klistier sei erfolglos geblieben. Die Assistenzärztin habe etwas später nach Rücksprache mit dem Oberarzt dem Kind einen weiteren Einlauf und schließlich gegen 18 Uhr – erneut nach Besprechung mit dem Oberarzt – einen dritten Einlauf verabreicht.

Der Zustand des Dreieinhalbjährigen habe sich daraufhin massiv verschlechtert, hieß es in der Erklärung der Staatsanwaltschaft. Schließlich sei der Bub auf die Intensivstation verlegt worden, wo er am 27. April einem Multiorganversagen erlag.

Zu massive Phosphatkonzentration im Blut
Das Kind sei verstorben, weil ihm trotz bestehender und bekannter Niereninsuffizienz, seines niedrigen Körpergewichts und der bestehenden Kot-Stauung über Anordnung der Assistenzärztin und nach Rücksprache mit dem Oberarzt eine zu hohe Dosis phosphathaltigen Klistiers verabreicht worden sei. Dies habe zu einer massiven Phosphatkonzentration im Blut, anschließend zu einem nicht mehr beherrschbaren Multiorganversagen und zum Tod des Kindes geführt, teilte die Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme mit.

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens sei auch die Verantwortlichkeit des Krankenanstaltenbetreibers Tilak geprüft worden. Dabei sei kein kausales Organisationsverschulden oder eine sonstige kausale Pflichtverletzung der Tilak festgestellt worden.

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