"Eine Zustimmung des Künstlers oder seiner Erben für eine Veröffentlichung dieser Motive im Internet ... liegt nicht vor", befand das Gericht. Bei den Briefmarken handelt es sich um vier Wohlfahrtsmarken der Deutschen Post AG in diesem Jahr - und Briefmarken unterliegen dem Urheberrechtsgesetz, weil es sich dabei seit der Privatisierung der Post nicht mehr um "amtliche Werke" handelt.
Susanne von Bülow hatte der Wikipedia-Betreiberin, der Wikimedia Foundation in den USA, zunächst eine Abmahnung wegen Verletzung der Urheberrechte geschickt. Als es daraufhin keine Reaktion gab, ging sie vor Gericht. Einen Monat nach der Einstweiligen Verfügung, datiert vom 6. Oktober und ausgestellt mit der falschen Bezeichnung "Wikipedia Foundation", wurden die Abbildungen der Briefmarken am 8. November entfernt, wie aus der Versionsgeschichte des Artikels hervorgeht.
Wikimedia muss 30.000 Euro Verfahrenskosten zahlen
Auch die Kosten für das Verfahren, festgelegt mit einem Wert von 30.000 Euro, muss die Wikimedia Foundation tragen. Die Verfügung des Landgerichts stieß im Internet auf ein überwiegend kritisches Echo. Der Hamburger Rechtsanwalt Martin Bahr sagte der Nachrichtenagentur dpa, das Vorgehen der Erbin und die Einstweilige Verfügung seien formaljuristisch korrekt, auch wenn die Zustellung des Beschlusses an die Wikimedia Foundation in den USA ein eher aufwendiger Rechtsweg sei.
Aber "Loriot würde sich wahrscheinlich im Grab umdrehen", weil Vicco von Bülow wenig für solche Konfrontationen übrig gehabt habe. "Wikipedia ist eine anerkannte Online-Enzyklopädie", sagte Bahr. Er könne die Inhaberin der Rechte verstehen, doch werde da "mit Kanonen auf Spatzen geschossen".
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