Der dreijährige Cain war am Abend des 8. Jänner in einer Bregenzer Wohnung tot aufgefunden worden, nachdem der mutmaßliche Täter die Rettung verständigt hatte. Die Mutter war zur Tatzeit bei der Arbeit. Das Kind soll vom Lebensgefährten der Mutter so massiv geschlagen worden sein, dass es seinen Verletzungen erlag.
Falls Pflichtverteidiger Edgar Veith Rechtsmittel gegen die Anklage einlegt, müsste das Oberlandesgericht Innsbruck über den Einspruch entscheiden. Der Anwalt teilte am Dienstag mit, dass die Anklageschrift bei ihm eingetroffen sei, er aber noch keine Zeit für eine Durchsicht gefunden habe. Deshalb könne er zu einem möglichen Einspruch noch nichts sagen.
Anwalt übt Kritik an Anklagebehörde
Erneut übte Veith Kritik an der Staatsanwaltschaft. Dass die Anklage bereits jetzt eingebracht wurde, sei für ihn nicht nachvollziehbar. Er habe der Anklagebehörde noch nicht einmal seinen Fragenkatalog zum gerichtspsychiatrischen Gutachten von Reinhard Haller übermittelt. In der Expertise - die vor rund zwei Wochen bei der Staatsanwaltschaft eingetroffen ist - seien aus Sicht eines Laien Widersprüche erkennbar, stellte Veith fest. Er habe sich um eine weitere gutachterliche Stellungnahme kümmern müssen, die noch nicht abgeschlossen sei.
Für Veith ist auch eine Verlegung des Prozesses in ein anderes Bundesland nach wie vor eine Option. Bereits im Sommer hatte der Rechtsanwalt erklärt, dass seiner Meinung nach ein fairer Prozess gegen seinen Mandanten in Vorarlberg kaum mehr möglich sei. Offenbar durch Indiskretionen sind bereits brisante Details aus einer Vernehmung des 26-Jährigen bzw. aus dem über ihn angefertigten gerichtspsychiatrischen Gutachten an die Öffentlichkeit gelangt.
Verfahren gegen Mutter nicht abgeschlossen
Das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter des getöteten Dreijährigen wegen einer möglichen Verletzung ihrer Fürsorge- und Obhutpflichten ist indes noch nicht abgeschlossen.










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