Tabledance-Streit

Vorarlberger fasst nach Mordversuch elf Jahre Haft aus

Österreich
11.11.2011 17:04
Wegen versuchten Mordes ist ein 41-Jähriger am Freitagnachmittag am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg schuldig gesprochen worden. Der Angeklagte hatte im November 2010 einen 34-Jährigen nach einem Streit in einem Nachtlokal in Lustenau angeschossen und lebensgefährlich verletzt. Tötungsabsicht stritt der Mann vor Gericht zwar ab – er habe nur auf den Boden geschossen –, die Geschworenen folgten jedoch der Anklage und befanden den Mann mit sieben zu einer Stimme für schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In dem Tabledance-Lokal war es in den frühen Morgenstunden des 7. November 2010 zu einem Streit zwischen zwei Gästegruppen gekommen. Dabei soll der 34-Jährige einen 27-jährigen Freund des Angeklagten durch einen Bauchstich mit einem Messer verletzt haben.

Geschoss traf Mann via Boden
Als der mutmaßliche Messerstecher mit einem Begleiter flüchten wollte, lief ihnen der 41-Jährige nach und schoss laut Anklage mehrfach auf die Männer. Einer der Schüsse traf den 34-Jährigen im Bauch, laut Gerichtsmediziner Walter Rabl war das Geschoss zunächst vom Boden abgeprallt, ehe es innere Organe sowie einen Wirbel verletzte. Der Schütze ergriff zwar die Flucht, wurde aber tags darauf im Tessin von der Schweizer Polizei verhaftet.

Vor Gericht erklärte der Angeklagte, er habe den 34-Jährigen nicht töten wollen, er habe vielmehr "gezielt auf den Boden geschossen". Ein Video aus einer Überwachungskamera zeigt allerdings, wie der 41-Jährige den beiden Flüchtenden nachläuft und mit gerade ausgestrecktem Arm schießt. Dabei sind auch "Blitze" von den am Boden abprallenden Projektilen zu sehen.

Video wird unterschiedlich interpretiert
Anklage und Verteidigung interpretierten die Aufnahmen unterschiedlich: Während die Anklage aus dem ausgestreckten Arm des Angeklagten schloss, dass dieser gezielt auf die beiden Männer gefeuert habe, sah die Verteidigung in den Projektilblitzen einen Beweis für die Schüsse in Richtung Boden. Zeugen, großteils Freunde des Angeklagten, erklärten, sie seien alkoholisiert gewesen und hätten nur gesehen, wie der Angeklagte schoss, nicht aber, dass er jemanden traf.

Sie bestritten den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, sich eine gemeinsame Version zurechtgelegt zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah dagegen in der Diskussion der Beteiligten über den Transport des Messerstich-Opfers ins Spital einen Vertuschungsversuch. Der Verletzte sollte die letzten Meter zu Fuß zum Krankenhaus gehen und im Spital erzählen, er sei Opfer eines Raubüberfalls geworden. Offenbar wollten die Lokalbesucher nicht mit der Schussattacke in Verbindung gebracht werden, so die Vermutung der Anklage.

41-Jähriger muss Krankenkasse Kosten erstatten
Mildernd wurde dem 41-Jährigen angerechnet, dass es bei einem Versuch blieb und dass der Tat eine "gewisse Provokation" - die Verletzung des Freundes - vorangegangen war, als erschwerend wirkte sich eine einschlägige Vorstrafe aus. Zusätzlich zur Strafe muss der 41-Jährige der Vorarlberger Gebietskrankenkasse 42.000 Euro an Behandlungskosten des Messerstichopfers ersetzen.

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