Der Halloween-Prozessreigen geht weiter: Ein 22-Jähriger wurde zu drei Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt, weil er bei der Krawallnacht dabei war.
Am Dienstag stand schon wieder ein junger Mann vor Gericht: Ein 22-Jähriger soll in der berüchtigten Halloween-Nacht in Linz pyrotechnische Gegenstände auf Polizisten und andere Personen geworfen haben. Möglicher Strafrahmen: bis zu zweieinhalb Jahre Gefängnis.
Ein Freispruch, ein Schuldspruch
Vom Vorwurf, dass er Polizeibeamte schwer verletzten wollte, wurde der Angeklagte freigesprochen. Allerdings ist auch schon die Teilnahme an den Krawallen strafbar - und dafür fasste der 22-Jährige rechtskräftig drei Monate bedingt aus. Außerdem ordnete das Gericht eine Bewährungshilfe an.
Weitere Prozesse folgen
Das Urteil liegt im Rahmen der bisherigen Halloween-Prozesse. Wie viele Verfahren noch folgen, ist unklar.
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