Mein Vermögen, mein Erbe - und mein letzter Wille: Ich sage, wer was von mir erbt. Ja, das klingt nach Plan. Ganz so läuft es dann aber doch nicht, denn es gibt hierzulande noch immer das Recht auf einen Pflichtteil. Also wer z.B. seine Kinder ganz enterben will, hat meistens Pech gehabt. Was Sie tun können? Wir haben recherchiert.
Im Märchen leben die Hauptfiguren geliebt und glücklich bis an ihr Lebensende. In der Realität kann es schon passieren, dass sich etwa Eltern und Kinder entfremden bzw. keinen Kontakt haben - und der Nachwuchs nichts vom Erbe abhaben soll. Das geht nur in den wenigsten Fällen: „Es braucht dafür gesetzlich festgelegte, schwerwiegende Enterbungsgründe“, betonen die Erbrechtsexperten Vincent Schneider und Wendelin Moritz.
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