Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Wien flattert bald bei über 300.000 Haushalten ein recht wichtiger Brief in den Postkasten. Der Energieversorger EVN muss nämlich wegen einer Preiserhöhung Entschädigung von bis zu mehreren Hundert Euro pro Kunden zahlen – diese müssen aber schnell handeln.
Kunden des niederösterreichischen Energieversorgers EVN können auf eine Entschädigung hoffen, falls sie 2022 von dem Unternehmen versorgt wurden. Denn die damalige Preiserhöhung war nicht rechtskonform. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat mit der EVN eine Entschädigung vereinbart.
Demnach erhalten Privatkunden auf Anforderung eine Ausgleichszahlung oder eine Gutschrift im Bonuspunkteprogramm der EVN. Die Anmeldung ist bis 31. Juli auf der Website des VKI möglich.
Klausel für Preisanpassung war unzulässig
Basis der Vereinbarung ist, dass das Oberlandesgericht Wien (OLG) eine Preisanpassungsklausel der EVN für unzulässig erklärt hat. Dadurch ist nach Ansicht des VKI, der geklagt hatte, die Rechtsgrundlage für die im September 2022 erfolgte Preiserhöhung weggefallen. Durch den Vergleich sollen die durch die Preisanpassung entstandenen Mehrkosten für Strom und Erdgas ausgeglichen werden.
Höhe der Entschädigung hängt vom Verbrauch ab
Anfang Mai 2025 werde die EVN Informationsschreiben an mehr als 300.000 betroffene Haushaltskunden und -kundinnen versenden. Vom Vergleich profitiert auch, wer inzwischen nicht mehr EVN-Kunde ist. Die Höhe der Ausgleichszahlung bzw. der Gutschrift ist abhängig vom individuellen Verbrauch. Die Tarife Optima Strom, Optima Eco, Optima Natur, Optima Eco Natur, Optima Gas und Optima Biogas waren von der Preiserhöhung 2022 betroffen.
Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Sammelaktionen im VKI, erwartet Ausgleichszahlungen bzw. Bonuspunkte „im Gegenwert von mehreren Hundert Euro“. Herwig Hauenschidl, Geschäftsführer der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG wiederum, lobt zwar die „gute Lösung im Sinne unserer Kundinnen und Kunden“, wünscht sich aber „dringend Rechtssicherheit für notwendige Preisanpassungen“. Das geplante Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) müsse „endlich die nötige Klarheit“ schaffen.
EVN hofft auf klarere Regeln vom Gesetzgeber
Die konkrete Höhe der Abgeltung hänge vom Verbrauch, dem Tarif und dem Zeitraum, in dem der Tarif verrechnet wurde, ab und werde im Einzelfall nach Antrag bekannt gegeben. Aber ein durchschnittlicher Haushalt, der bis 1. April 2023 mit einem der betroffenen Tarife versorgt wurde, werde für Strom 2500 EVN Bonuspunkte oder 50 Euro und für Gas 16.750 EVN Bonuspunkte bzw. 335 Euro erhalten. Bonuspunkte und die Ausgleichszahlungen werden innerhalb von acht Wochen aufgebucht bzw. auf das angegebene Bankkonto überwiesen, verspricht die EVN.
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