Die Alternative für Deutschland (AfD) hat Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht. Hintergrund ist die kürzlich erfolgte Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“.
Die Klage wurde nach AfD-Angaben beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Dort hat das BfV seinen Sitz. Ein Sprecher von Parteichefin Alice Weidel, Daniel Tapp, bestätigte am Freitag die Einreichung der Klage.
Zuvor hatte die Partei das Bundesamt per Abmahnung aufgefordert, die Einstufung zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen – bis spätestens Freitag, 8 Uhr. Da laut AfD keine Reaktion seitens der Behörde erfolgte, wurde der vorbereitete Eilantrag eingereicht.
Partei als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft
Die Klage zielt darauf ab, dem BfV gerichtlich zu untersagen, die AfD als gesichert rechtsextrem einzustufen oder in dieser Weise zu beobachten, zu behandeln oder öffentlich einzuordnen. In dem vorausgegangenen Abmahnschreiben bezeichnete die Partei sowohl die Einstufung als auch deren Bekanntgabe als rechtswidrig.
Der Verfassungsschutz hatte vergangene Woche öffentlich gemacht, dass die AfD nun nicht mehr als Verdachtsfall, sondern als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuft werde. Zur Begründung verwies die Behörde auf eine „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei“.
Gutachten stützt Einschätzung der Verfassungsschützer
Die Neubewertung basiert auf einem umfassenden, über 1100 Seiten starken Gutachten, das dem Bundesinnenministerium vorliegt. Darin sollen laut Spiegel zahlreiche Belege für verfassungsfeindliche Tendenzen innerhalb der Partei enthalten sein.
Die neue Einstufung hat weitreichende Folgen: Während bereits beim Verdachtsfall nachrichtendienstliche Mittel wie Observation, Bild- und Tonaufnahmen oder der Einsatz von V-Leuten erlaubt sind, gelten bei einem als „gesichert extremistisch“ bewerteten Beobachtungsobjekt niedrigere Hürden für solche Maßnahmen.
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