Nur geradeaus ist kostenlos: Beim Ausfahren aus der Innsbrucker Altstadt meiden Autofahrer die Fußgängerzone Maria-Theresien-Straße, indem sie abbiegen. Kein billiger Fehler, und vor allem kein Einzelfall.
Geradeaus durch die Maria-Theresien-Straße fahren, wenn sie aus der Herzog-Friedrich-Straße kommen: Das wollen die wenigsten Autofahrer. Schließlich ist diese ja die meiste Zeit des Tages Fußgängerzone. Also biegen sie lieber nach rechts ab. Ein teurer Fehler, den vier von fünf Autofahrer begehen, wie ein Lokalaugenschein der „Krone“ gezeigt hat.
Ein Verkehrszeichen weist die aus der Altstadt Ausfahrenden darauf hin, dass nur geradeaus gefahren werden darf. Abbiegen dürfen nur Taxis, Radfahrer und Lieferanten.
Auf der Bezirkshauptmannschaft bekam ich tatsächlich die Antwort zu hören, Vorschrift ist Vorschrift.
„Krone“-Leser, der sich über den Grund seiner Strafe erkundigte
50 Euro per Anonymverfügung
Die Stadt kassiert bei Zuwiderhandeln 50 Euro per Anonymverfügung. Einem „Krone“-Leser, der sich an die Redaktion wandte, wurde auf seine Nachfrage im Amt beschieden, er könne gerne Einspruch einlegen - „dann wird’s halt noch teurer“. Der Leser wollte der Sache auf den Grund gehen, zahlte nicht, in der Hoffnung, eine Erklärung für die doch sonderbare Regelung zu bekommen. Fehlanzeige: Er bekam auf der Bezirkshauptmannschaft tatsächlich „Vorschrift ist Vorschrift!“ als Antwort präsentiert.
Eine Rücksprache bei Verkehrsstadträtin Uschi Schwarzl (Grüne) ergab: Die Regelung besteht seit 2013 und wurde eingeführt, „um den öffentlichen Verkehr nicht durch den aus der Altstadt abfahrenden Individual- und Lieferverkehr zu beeinträchtigen“. „Da hier seit ein paar Monaten verstärkte Polizeipräsenz wahrnehmbar ist, wird es auch zu mehr Strafen kommen, wenn das Geradeausfahren missachtet wird“, hieß es dazu.
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