Weg frei für Justiz

EU-Parlament hebt Hans-Peter Martins Immunität auf

Vorarlberg
13.09.2011 12:20
Das Europaparlament hat am Dienstag die Immunität des EU-Abgeordneten Hans-Peter Martin aufgehoben. Der Beschluss fiel ohne weitere Debatte, nachdem sich der Rechtsausschuss des EU-Parlaments im Juli einstimmig für einen solchen Schritt ausgesprochen hatte, um ein Justizverfahren in Österreich gegen ihn zu ermöglichen. Die Staatsanwaltschaft will im Zuge von Ermittlungen gegen den 54-jährigen Vorarlberger Hausdurchsuchungen und Kontoöffnungen durchführen.

Martins früherer Kollege Martin Ehrenhauser hatte seinen Ex-Chef bei der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf schweren Betrug, Untreue und Förderungsmissbrauch angezeigt. Ehrenhauser wirft Martin vor, aus der Wahlkampfkostenrückerstattung eine Million Euro Steuergeld abgezweigt zu haben. Martin bestreitet diese Vorwürfe. Er warf im Gegenzug Ehrenhauser vor, Daten aus seinem Computer entwendet zu haben.

StA ortete ungewöhnliche Geldflüsse
Die Staatsanwaltschaft hatte ihren Antrag auf Aufhebung der Immunität in einem Schreiben an EU-Parlamentspräsident Jerzy Buzek mit dem "starken Verdacht" begründet, dass Martin staatliche Mittel nicht zweckmäßig verwendet habe, sondern dazu, private Ausgaben abzudecken und "aufgeblasene Rechnungen" an Freunde und Geschäftspartner auszustellen.

Konkret erwähnt wurden beispielsweise Architekten-Honorare in Höhe von 29.750 Euro, die Vermietung seiner 127 Quadratmeter großen Eigentumswohnung an die Liste Martin im Jahr 2009 für 120.872,64 Euro und die Verbuchung der Kosten als Büroausgaben. Auch Zahlungen an Public-Relations-Agenturen, einen befreundeten Fotografen und einen Anwalt wurden genannt.

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