Prozess in Deutschland
Biobauer scheitert mit Klimaklage gegen VW
Es ist ein Kampf wie bei David gegen Goliath. Allerdings hat diesmal der Koloss gewonnen. Ein deutscher Biobauer ist mit einer Klimaklage gegen den Volkswagen-Konzern gescheitert. Der Landwirt hatte VW übermäßige CO₂-Emissionen vorgeworfen und gefordert, diese zu unterlassen.
Der Autokonzern sollte den Verkauf von Autos und leichten Nutzfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren stark hinunterfahren und 2030 ganz einstellen, so die Forderung des Landwirts Ulf Allhoff-Cramer. Diesem Vorhaben erteilten die Richter des Landgerichts in Detmold aber eine Absage. Sie gaben in ihrem am Freitag verkündeten Urteil zu bedenken, dass nicht feststehe, ob mit der geforderten Einstellung des Verbrennergeschäfts die behaupteten Beeinträchtigungen beseitigt würden. VW könne nicht vorgeschrieben werden, zukünftig nur auf Elektro als Antriebstechnologie zu setzen, da es auch noch andere ernsthafte Alternativen zu Benzinern und Dieselmotoren gebe, etwa Brennstoffzellen-Antriebe, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Greenpeace zeigte sich enttäuscht und kündigte an, dass man in Berufung gehen werde. „Das Urteil hinterlässt den fatalen Eindruck, dass sich das Gericht mit dem detailliert dargelegten Zusammenhang zwischen VWs enormen CO₂-Ausstoß und den schon heute spürbaren Schäden für den Kläger gar nicht auseinandersetzen wollte“, sagte Greenpeace-Vorstand Martin Kaiser. „Angesichts einer galoppierenden Klimakrise halten wir es aber für unabdingbar, die globale Verantwortung eines Konzerns wie Volkswagen, mit seinem ländergroßen CO₂-Fußabdruck gerichtlich klären zu lassen“, so Kaier weiter.
VW: Aufgabe des Gesetzgebers, nicht von Gerichten
Volkswagen sah sich hingegen in seiner Auffassung bestätigt, dass Klimaklagen gegen einzelne herausgegriffene Unternehmen, die zuletzt mehrmals gescheitert waren, der falsche Weg seien und dass es dazu im Recht keine Grundlage gebe. „Das Gericht hat bekräftigt, dass Volkswagen eine erlaubte Tätigkeit ausübt, die unionsrechtlich abschließend geregelt ist, und dass es nicht Aufgabe eines Landgerichts ist, über solche klimapolitischen Fragen zu entscheiden“, hieß es in einem VW-Statement. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, den Klimaschutz mit seinen weitreichenden Auswirkungen zu gestalten.







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