Was Sie wissen müssen
Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - so lautet das Urteil für jenen Serben, der im August des vergangenen Jahres in Bisamberg im Bezirk Korneuburg mit einem Teppichmesser auf seine Frau eingestochen haben soll.
Der 54-Jährige war trotz Betretungsverbot kurz vor Mitternacht in das Haus seiner Frau (45) eingestiegen. Diese hatte verdächtige Geräusche gehört und die Polizei gerufen. Als die Streifenwagen eintrafen, hatte der Mann seine Opfer aber schon attackiert. Er wurde festgenommen. Vor Gericht wurde festgestellt, der Angeklagte leide an einer schweren psychischen Erkrankung. Das Urteil wegen versuchten Mordes lautet Einweisung. Es ist nicht rechtskräftig.
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