Nach einem Coup sitzt ein Niederländer seit 212 Tagen in österreichischer Haft. Und das, obwohl ihm versprochen wurde, in die Heimat zu dürfen. Indes brachte die Regierung eine Novelle auf den Weg: „Haft in der Heimat“ samt Abschiebung soll künftig für bestimmte Herkunftsländer zum Normalzustand werden.
Es war ein ohrenbetäubender Krach, der in der Nacht auf den 6. März 2025 im Grazer Stadtteil Eggenberg gegen 3.15 Uhr vermutlich hunderte Menschen unsanft aus ihrem Schlaf riss. Die berühmte Bankomatsprenger-Bande hatte in der Eggenberger Allee zugeschlagen. Weit waren die Trümmer der Geldausgabeautomaten verteilt, eingefärbte Scheine im Wert von hunderttausenden Euro lagen am Boden herum, mehr als 200.000 Euro fehlten. Sie waren in die Taschen einiger krimineller Niederländer gewandert. Am 2. Dezember 2025 wurde ein Trio in der Heimat gefasst, am 26. Februar 2026 nach Österreich ausgeliefert.
Niederländer zeigte sich geständig und reumütig
Seit 212 Tagen sitzt einer von ihnen – wir nennen ihn Geert B. (Name geändert) – nun in österreichischen Gefängnissen. Erst in der Wiener Josefstadt, seit Kurzem nun in St. Pölten (NÖ). Zu zweieinhalb Jahren wurde B. rechtskräftig verurteilt. Laut dem der „Krone“ vorliegenden Urteil und Aussagen des 27-jährigen Niederländers selbst zeigte er sich vollumfänglich geständig und reumütig.
Ich hatte finanzielle Probleme und wollte diese selbst lösen. Geld bekam ich nicht direkt – aber mir wurden Schulden gestrichen.
Geert B. (Name geändert) über seinen Anwalt zur „Krone“
„Ich hatte finanzielle Probleme und wollte sie lösen“
Bei der Bankomatsprengung selbst war er nicht einmal dabei – er soll Fahrzeuge angemietet und die Sprenger damit chauffiert haben. „Ich kannte einfach die falschen Personen“, erzählt der Inhaftierte über seinen Anwalt Georg Royer. Und weiter: „Ich hatte finanzielle Probleme und wollte diese selbst lösen. Geld bekam ich nicht direkt – aber mir wurden Schulden gestrichen.“
Familiäre Gründe für heimatlichen Haftantrag
Das Urteil – es enthält auch Forderungen einer Versicherung in der Höhe von 500.000 Euro – akzeptierten Geert B. und sein Anwalt sofort. Wichtiger sei seinem Mandanten gewesen, so Royer, dass er zurück in die Heimat überstellt wird, um die Resthaft abzusitzen. Nicht ohne Grund: Während seiner Wiener U-Haft wurde B. erstmals Vater. Man ersuchte um ein rasches Verfahren, bekam vom Staat eine Garantieerklärung (auch jene liegt der „Krone“ vor), dass der Verurteilte verbindlich in die Heimat überstellt werden müsse, wenn er dies wolle.
Österreich hat garantiert, dass mein Mandant rasch zu seiner Familie zurückkann. Dieser Pflicht kommt das BMJ aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht nach.

Jurist Georg Royer vertritt den Niederländer
Bild: dfm
Trotz der aktuellen Lippenbekenntnisse der Regierung, die „Haft in der Heimat“ künftig zu forcieren, sei bis heute, so Georg Royer im Gespräch mit der „Krone“, nicht klar, ob und wann der 27-Jährige tatsächlich seine Resthaft in der Heimat verbringen darf. Aufforderungen seitens des Juristen brachten in der Hinsicht ebenso wenig Klarheit, wie Anfragen der „Krone“ nach der Begründung, warum der Auslieferung nicht stattgegeben wird.
39.000 Euro gingen schon auf Kappe der Steuerzahler
Immerhin betragen die Kosten eines Hafttages in Österreich pro Person 182 Euro (Stand: 2025). In Summe kostete die bisherige Inhaftierung von Geert B. den Steuerzahler knapp 39.000 Euro. In St. Pölten wäre man wohl ebenso froh, zumindest einen Häftling „loszuwerden“. In der niederösterreichischen Landeshauptstadt sind die Zellen aktuell mit 106,99 Prozent (Stand 1. September) deutlich überbelegt.
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