Die Polizei ermittelt in einem tierischen Fall im Tiroler Unterland: Nach einer durchaus heilbaren Verletzung seines Hundes soll sich ein Einheimischer die bereits geplante Operation lieber erspart und den Vierbeiner einfach erschossen haben.
Wie ist der erst eineinhalbjährige Vierbeiner ums Leben gekommen? Hat es sein Besitzer tatsächlich übers Herz gebracht, seinen Mischling (Border Collie/Australian Shepherd) zu erschießen? Fest steht: Der Hund wurde kürzlich von einem Auto angefahren und der Besitzer wurde von einer Tierärztin an einen dafür besser ausgerüsteten Veterinär verwiesen.
Nach zwei oder drei Monaten wäre das Tier wieder ganz normal gelaufen.
Stellungnahme aus der Veterinärpraxis
„Es handelte sich um einen Bruch am Fuß. Eine Routineoperation. Nach zwei oder drei Monaten wäre das Tier wieder ganz normal gelaufen“, heißt es aus der betreffenden Veterinärpraxis. Dann, so die Schilderung, sei plötzlich der Anruf des Hundebesitzers mit der Absage des OP-Termins gekommen. Mit näheren Erklärungen hielt sich der Mann zurück.
Warnung an andere Tierärzte
Da ahnte man bereits Böses – was so weit ging, dass es innerhalb der Tierärzte eine telefonische Warnung gab: Womöglich könne ein Hundebesitzer mit dem ungerechtfertigten Wunsch nach Einschläferung seines Vierbeiners auftauchen. Dies passierte allerdings nicht. Stattdessen ergab sich der Verdacht, dass der Mann den Mischlingshund einfach erschossen hatte.
Hundebesitzer wird einvernommen
Einer entsprechenden Anzeige geht nun auch die Polizei nach. „Die ersten Informationen gehen tatsächlich in Richtung einer Erschießung, nachher wurde dies aber revidiert“, sagte ein Polizist auf „Krone“-Anfrage. Die Einvernahme des Hundebesitzers stehe erst noch bevor, hieß es. Die Polizei betont das Bestreben, solche Vorfälle penibel aufklären zu wollen.
Das heimische Tierschutzgesetz ist eindeutig: Die grundlose Tötung eines Hundes - auch des eigenen - ist strafbar.
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