Wegen grob fahrlässiger Tötung wurde ein 19-Jähriger am Salzburger Landesgericht zu einer Bewährungs- und einer Geldstrafe verurteilt. Bei dem tödlichen Verkehrsunfall, den der junge Mann in Henndorf (Salzburg) verursacht hatte, starb ein 52-jähriger Mann.
Voller Reue erschien ein 19-jähriger Flachgauer am Donnerstag am Salzburger Landesgericht. Der Mechaniker-Lehrling stand wegen eines fatalen Fehlers vor Jugendrichterin Bettina Maxones. Ein Fehler, der einem 52-jährigen Deutschen das Leben kostete.
Beim Überholmanöver
Der junge Mann wollte am 20. August auf der B1 bei Henndorf überholen. Im Zuge des Manövers, das ihn über eine doppelte Sperrlinie auf die Gegenfahrbahn führte, kollidierte er frontal mit dem 52-jährigen Biker auf der Gegenspur. Der Motorradfahrer starb noch an der Unfallstelle.
„Es tut ihm unendlich leid. Es ist ihm klar, dass er die Situation und sein Fahrkönnen völlig falsch eingeschätzt hat“, gab Verteidiger Kurt Jelinek zu Protokoll. Das Urteil wegen grob fahrlässiger Tötung: eine fünfmonatige Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe in der Höhe von 720 Euro. Nicht rechtskräftig!
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