Wegen Datenweitergabe

Klage gegen Telefónica, Telekom und Vodafone

Web
22.07.2022 10:30

Verbraucherschützer in Deutschland klagen gegen die Telekom, Vodafone und Telefónica. Die drei Mobilfunkanbieter soll sogenannte Positivdaten ihrer Kunden ohne deren Einwilligung an Wirtschaftsauskunfteien weitergegeben haben. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht darin einen Verstoß gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung.

Gegenstand der an Wirtschaftsauskunfteien übermittelten Positivdaten sind einer Mitteilung der Verbraucherschützer zufolge regelmäßig Informationen zu bestehenden Verträgen, also beispielsweise wann mit wem ein Vertrag geschlossen wurde oder wie viele Verträge eine Person insgesamt abgeschlossen hat. Im Gegensatz zu Negativdaten, die nicht vertragsgemäßes Verhalten beinhalten können - wie zum Beispiel unbezahlte Rechnungen - hätten sich betroffene Personen vor der Übermittlung von Positivdaten nichts zuschulden kommen lassen.

„Wenngleich auf den ersten Blick harmlos, sind auch Positivdaten dennoch schützenswert: Aus den von Verbrauchern getroffenen Entscheidungen, wie beispielsweise der Anzahl der abgeschlossenen Verträge oder häufigen Vertragswechseln, können Unternehmen Konsequenzen ziehen - und die Betroffenen im Hinblick auf zukünftige Verträge als nicht vertrauenswürdig einstufen“, erläuterte die Verbraucherzentrale NRW.

Ihrer Ansicht nach ist eine Übermittlung solcher Daten ohne Einwilligung daher „nicht zulässig“. Der Klage vorausgegangen waren erfolglose Abmahnungen gegen die drei Unternehmen.

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