Andere Kommunen müssen sparen, Innsbruck offenbar nicht: Die Vergütung für Aufsichtsräte ist um ein Vielfaches höher als sie sein müsste. Ein Gemeinderatsbeschluss wird eiskalt ignoriert.
Aufsichtsratsbestellungen in Innsbruck sind mittlerweile ein heißes Eisen. Durch BM Georg Willis Ideen und Vorschläge sehen sich die andern Fraktionen regelmäßig herausgefordert. Ein ums andere Mal macht ihm eine Mehrheit aus ÖVP, FI, FPÖ und den Kleinfraktionen einen Strich durch die Rechnung. Zuletzt war das beim Landestheater so, zuvor bei den Innsbrucker Kommunalbetrieben.
Hier gewinnt nun das Match zusätzlich an Brisanz. Denn es geht um nicht wenig Steuergeld. Konkret um 23.000 Euro brutto jährliche Aufwandsentschädigung für den Aufsichtsratschef der Kommunalbetriebe. Schon vor zwei Jahren erkannte man in Innsbruck, dass die „Gage“ eher üppig bemessen sei. Ein „Deckel“ wurde eingezogen, zuerst im Gemeinderat, dann bestätigt im Stadtsenat.
„Deckel“ für Vergütungen, höchstens 10.000 Euro brutto
Der Deckel ist eine vom Land ausgearbeitete und an die Stadt angepasste Richtlinie für Vergütung von Aufsichtsräten. Die Höhe der Vergütungen ist abhängig von der Unternehmensgröße, die sich nach Anzahl der Mitarbeiter und der Höhe der Betriebsleistung bemisst. Die Kriterien dafür sind mit der Manager-Richtlinie des Landes ident.
Laut diesem Schema dürfte die Arbeit des IKB-Aufsichtsratschefs mit höchstens 10.000 Euro brutto pro Jahr vergütet werden. Tatsächlich sind es - Gemeinderatsbeschluss hin oder her - 23.000 Euro. Das geht schwarz auf weiß aus einer Anfragebeantwortung von BM Willi hervor: Unter jenen Unternehmungen, die die Richtlinie noch nicht umgesetzt haben, sind die Kommunalbetriebe angeführt.
Gelegenheiten nicht genützt
Nachdem Willi jedoch Anfang Juli 2021 den neuen Aufsichtsratsvorsitzenden bestellte, hätte die seit einem Jahr gültige Richtlinie bereits damals zur Anwendung kommen müssen. Kam sie aber nicht. Auch die nächste Gelegenheit verstrich ungenützt: Ende Juni dieses Jahres fand die jährliche Hauptversammlung der IKB statt. BM Willi hätte in seiner Funktion als Eigentümervertreter die Richtlinie implementieren können.
Das weiß auch er selbst: „Die Richtlinie ist durch Beschlussfassung in der Generalversammlung bzw. Hauptversammlung gesellschaftsrechtlich zu verankern“, heißt es in seiner Anfragebeantwortung.
Bestenfalls Empfehlungs-Charakter
Sein Nicht-Handeln kommt der Missachtung des Gemeinderatsbeschlusses gleich. Was aber offenbar völlig folgenlos bleibt. Außer für den Steuerzahler. Wie aus der Anfragebeantwortung weiters hervorgeht, ist die IKB nicht die einzige Stadtgesellschaft, in der noch immer fürstliche Vergütungen gezahlt werden: Auch der Aufsichtsratschef der Innsbrucker Immobilien-Gesellschaft (IIG) geht mit 23.000 Euro im Jahr zusätzlich heim. Auch hier hat der beschlossene „Vergütungs-Deckel“ bestenfalls Empfehlungscharakter. 6000 Euro müssten bezahlt werden. BM Willi verteilt aber fast das Vierfache.
Schiffbruch im Stadtsenat
Die Richtlinie sei laut BM Willis Anfragebeantwortung auf bestehende Vergütungsregelungen nicht anzuwenden. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht für Wiederbestellungen. „Im Falle einer Wiederbestellung eines Aufsichtsratsmitglieds nach der gegenständlichen Beschlussfassung ist die Richtlinie vollinhaltlich anzuwenden. Davon abweichende Vergütungen können nur durch Stadtsenatsbeschluss festgelegt werden.“
Genau das versuchte der Stadtchef im Mai dieses Jahres: Im Fall IKB hätte der Stadtsenat die hohe Entschädigung im Nachhinein sanktionieren sollen. Doch die anderen Fraktionen legten sich quer. Die Katze beißt sich in den Schwanz ...
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