SUVs sind einerseits beliebt und dominieren Zulassungsstatistiken, andererseits sind sie als „Spritschlucker“ bei vielen Menschen verpönt. In Deutschland muss man nun auch noch damit rechnen, höhere Verkehrsstrafen zahlen zu müssen, wenn man ein solches Fahrzeug bewegt und sich etwas zuschulden kommen lässt.
Ein konkreter Fall geht durch die Medien: Eine 40-Jährige wurde vom Amtsgericht Frankfurt verurteilt, weil sie mit ihrem nicht näher bezeichneten BMW-SUV eine rote Ampel überfahren hat. Die Strafe fiel höher aus als üblich. Einerseits, weil sie aus den vergangenen zwei Jahren schon einiges auf dem Verkehrs-Kerbholz hatte (einmal geblitzt, einmal mit Handy am Steuer, einmal mit E-Scooter bei Rot über die Ampel), aber auch wegen der Bauart ihres Autos.
Das Gericht sieht SUVs als gefährlicher an als andere Fahrzeuggattungen: „Die kastenförmige Bauweise und wegen der größeren Bodenfreiheit erhöhte Frontpartie des Fahrzeugs erhöhen bei einem SUV das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer. Gegenüber einem Pkw in üblicher Bauweise liegt deshalb eine erhöhte Betriebsgefahr vor.“ Macht unterm Strich 350 Euro und ein Monat Fahrverbot. Ohne Eintragungen und am Steuer einer Limousine wäre die Strafe um 150 Euro günstiger ausgefallen.
Warum ausgerechnet von einem SUV eine höhere Gefahr ausgehen soll, aber nicht von Kleinbussen und Transportern, bleibt unklar.
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