Noch 50 Zeugen

Bier-Prozess: Urteile sollen am Mittwoch fallen

Steiermark
23.05.2022 10:50

„Gelegenheit macht Diebe“ - das dürfte wohl das Motto des groß angelegten Bierdiebstahls in der Brauerei Puntigam gewesen sein. Mehr als eine Million Liter des Gebräus wechselte getarnt als Bruchware in acht Jahren den Besitzer. Am Montag und am Dienstag sollen noch 50 Zeugen gehört werden, ehe am Mittwoch die Urteile fallen.

Als einen „Selbstbedienungsladen par excellence“ bezeichnete die Causa Richter Andreas Rom. Seit Anfang Mai wird in Graz verhandelt. Von den anfangs 24 Angeklagten wurde inzwischen ein Verfahren ausgeschieden, eines diversionell erledigt, fünf Männer wurden freigesprochen.

Die restlichen angeklagten Kellermeister und Staplerfahrer haben dafür so ihre Probleme mit der von Staatsanwalt Benedikt Petzner angeklagten Menge an gestohlenem Bier. Allerdings spricht die Videoüberwachung einer Detektei Bände, wo zu sehen ist, wie das Diebesgut palettenweise das Gelände verlässt.

Zeugen fehlt Erinnerung
Am Montag wurde nach drei Wochen Verhandlung die ersten der letzten 50 Zeugen befragt. Hauptsächlich Abnehmer der Bruchware, bei denen die Verfahren eingestellt wurden. Und was alle gemeinsam haben, ist das Zurückrudern bei den Mengen. Da waren es statt 15 Kisten dann doch „nur sechs“. Oder die Polizei hat sowieso was falsch protokolliert. Oder man erinnert sich einfach nicht.

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Euch gebürt eine saftige Strafe.

Aus einem anonymen Brief, der an Richter Andreas Rom geschickt wurde

Interessant auch ein Brief, der an den Vorsitzenden geschickt wurde. Absender sind „Wir Einheimischen“. In dem Schreiben wird auf die angeblichen Taten eines Angeklagten hingewiesen: „Er hat Kühlgeräte, Kisten und Fässer jahrelang auch an Kaufhäuser verkauft. Er ist sehr vermögend. Ihm gebührt eine saftige Strafe!“ - „Sie haben offenbar gute Freunde bei sich daheim, oder?“, meint Rom in Richtung des Beschuldigten. „Sicher Neider“, zuckt der mit den Schultern.

Am Mittwoch sollen die Urteile fallen, damit ist die Sache für die Angeklagten aber noch lange nicht ausgestanden. Denn für gestohlenes Bier fällt auch Biersteuer an. Das Finanzstrafverfahren folgt nach Beendigung dieses Prozesses.

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