Immer wieder gab es Gefährdungsmeldungen. Jahrelang. Ein Tiroler Kleinkind (3) zeigte äußerst sexualisiertes Verhalten. Man befürchtete Missbrauch. Erst jetzt, Jahre später, wurde wegen sittlicher Gefährdung und Nötigung prozessiert. Angeklagt war die Mutter.
Die 39-Jährige soll zwischen 2016 und 2017 in Anwesenheit ihres 2013 geborenen Sohnes an Männern sexuelle Handlungen ausgeführt haben. Zudem soll sie ihn unter Androhung von Schlägen zum intensiven Berühren ihres Genitalbereichs oder ihrer Oberschenkelinnenseiten genötigt haben – da gehen die Aussagen des Kindes auseinander.
Generell gebe es laut dem Richter „große Widersprüche“, „objektiv falsche Aussagen“ und „Übertreibungen“ seitens des Jungen. Natürlich! Er ist mittlerweile fast zehn Jahre alt, die Übergriffe sollen aber vor mehr als fünf Jahren stattgefunden haben.
Dieses Verhalten kommt nicht von irgendwo. Da ist ein sexueller Übergriff im Hintergrund.
Der Richter
Verstörende Erzählungen des Jungen
Von damals zumindest sind erste Gefährdungsmeldungen von Kinderbetreuern. Der Junge zeigte in einem sehr frühen Alter äußerst sexualisiertes Verhalten und erzählte von Prinzessinnen, die einen Nagel in den „Popo“ stecken, von bösen Männern, die mit ihm kuscheln und von einem wilden Cowboy, der Schläge verteilt. Immer wieder habe er zudem auf sein Glied gezeigt und von „Männer melken“ gesprochen.
Für den Richter ist völlig klar: „Dieses Verhalten kommt nicht von irgendwo. Da ist ein sexueller Übergriff im Hintergrund.“ Dass dieser durch die Mutter geschah, ist allerdings zweifelhaft. Zwar sei sie mit der Erziehung überfordert gewesen, weshalb das Kind auch zu einer Pflegefamilie kam. Bei Gericht jedoch habe sie einen guten Eindruck hinterlassen und es sei nicht davon auszugehen, dass sie beabsichtigt hatte, dass das Kind ihr beim Sex zusieht. Zudem sind die Angaben des Jungen eben nicht ganz eindeutig.
Man kann nicht drei bis vier Jahre warten, bis man es anzeigt. Wir bekommen nichts Vernünftiges mehr aus dem Kind heraus.
Der Richter
„Haben keine Möglichkeit mehr, das aufzuklären“
Das ist auch kein Wunder – in diesem Alter und nach einer solch langen Zeit! Der Richter zeigte sich bedrückt: „Wir haben keine Möglichkeit mehr, das aufzuklären.“ Er geht von einem sexuellen Übergriff durch einen Mann im Umfeld des Kindes aus. „Man kann nicht drei bis vier Jahre warten, bis man es anzeigt. Wir bekommen nichts Vernünftiges mehr aus dem Kind heraus.“ Betreuungseinrichtungen hätten damals umgehend reagieren sollen – auch um das Kind keinen weiteren Gefahren auszusetzen.
Dennoch komme das immer wieder vor. Eine erste Einvernahme des Kindes solle laut Opfervertreterin zudem nicht durch die Polizei, sondern gleich einfühlsam gerichtlich erfolgen.
Bezüglich der Mutter erging ein Freispruch im Zweifel. Der Sohn lebt bei einer Pflegefamilie.
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