Der mehrfache Vater aus dem Vorarlberger Oberland soll sich über drei Jahre hinweg zwei- bis dreimal pro Monat im Zimmer des Mädchens an dem Kind vergriffen haben. Ein Missbrauch des Autoritätsverhältnisses war gegeben, weil das Mädchen unter seiner Aufsicht stand.
Kind stark traumatisiert
Der Angeklagte gab vor Gericht an, nicht bedacht zu haben, welche Folgen sein Handeln hat. Diese Aussage hielt Richterin Claudia Egger aber für unglaubwürdig, weil es sich nicht um einen einmaligen Vorfall handelte. Das Kind konnte zu den Übergriffen nur bruchstückhafte Angaben machen, da es durch die Geschehnisse stark traumatisiert wurde.
Der Schöffensenat hielt bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren eine unbedingte Haft von sechs Jahren für schuld- und tatangemessen. Als mildernd wurden die Unbescholtenheit des Mannes, sein Geständnis und die teilweise Schadenswiedergutmachung gewertet. Insgesamt wurden dem Opfer 30.000 Euro an Teilschmerzensgeld zugesprochen. Der 42-Jährige erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.
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