Qualzucht-Opfer

Kleiner „Eduard“ irrte verletzt durch Wien

Tierecke
22.03.2022 09:30

Ein besorgter Tierfreund alarmierte vergangene Woche die Tierrettung der Stadt Wien: Im 6. Wiener Gemeindebezirk irrte ein kleiner Hund stundenlang im Innenhof eines Wohnhauses herum. Die Einsatzkräfte eilten in die Gumpendorfer Straße, um den Vierbeiner in Sicherheit zu bringen. Das Bild, das sich der Tierrettung bot, war furchtbar: Die Französische Bulldogge war völlig abgemagert, stark desorientiert und sichtlich mitgenommen.

Angekommen im TierQuarTier Wien wurde der rund zwei Jahre alte Rüde gründlich untersucht. Tierärzte stellten starke Unterernährung, ein stumpfes Trauma und eine Einblutung ins Auge fest. Vermutlich musste sich der kleine Vierbeiner schon länger alleine durchschlagen und wurde möglicherweise sogar von einem Auto angefahren. „Eduard“, wie der Kleine genannt wurde, dürfte aber ein Kämpfer sein.

„Er kam bis auf die Knochen abgemagert zu uns. Unsere oberste Priorität ist es, dass er sich nun von seinen Strapazen erholen und gesund werden kann. Mit viel Fürsorge und Pflege dürfte er in ein paar Wochen wieder völlig auf den Beinen sein“, so Betriebsleiter Thomas Benda.

Zu diesem Zeitpunkt nicht abzusehen sind indes die langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die „Eduard“ aufgrund seiner Rasse möglicherweise erleiden muss. „Bei der Französischen Bulldogge handelt es sich um eine Qualzucht-Rasse. Das bedeutet, dass das Tier so ,zurechtgezüchtet‘ wurde, dass die besondere Optik zu Schäden und Schmerzen führt“, erläutert die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy.

Oftmals sind kostspielige tierärztliche Behandlungen nötig, um den betroffenen Tieren zumindest ein Stück Lebensqualität zu ermöglichen. „Viele Halterinnen und Halter sind sich dieses Problems nicht bewusst und stoßen dann schnell auch finanziell an ihre Grenzen“, warnt Persy.

Fakten

  • Qualzucht bedeutet, dass Tiere vermehrt werden, deren Rassemerkmale so ausgeprägt sind, dass dies gesundheitliche Folgen hat.
  • Es gibt zwar ein Qualzucht-Verbot im österreichischen Tierschutzgesetz. Die genauen Vorgaben, ab wann eine Nase zu platt, Hautfalten zu tief oder Beine zu krumm sind, fehlen jedoch (noch).
  • Vonseiten der Bundesländer wurde begrüßt, dass ein „Zertifizierungssystem für Zuchttiere“ (eine „Plakette“) etabliert wird.

Nicht gechippt und aus diesem Grund auch nicht registriert
„Eduard“, der als Fundtier im TierQuarTier ankam, ist nicht gechippt und demzufolge auch nicht in der Heimtierdatenbank registriert. „Nur wenn Tiere korrekt gechippt und registriert sind, können Fundtiere unverzüglich zu ihren Familien zurückgebracht werden. Im Fall von ,Eduard‘ können wir nur darauf hoffen, dass sich seine Besitzer bei uns melden“, erklärt Benda. Nach Ablauf der gesetzlichen Behaltefrist wird „Eduard“ an neue Herzensmenschen vergeben, die ihm ein Zuhause auf Lebenszeit schenken können.

Sie kennen den Besitzer? Sachdienliche Hinweise sind an das Fundservice für Haustiere unter der Telefonnummer 01/4000 80 60 erbeten. Das Aussetzen von Tieren ist verboten, es drohen Strafen bis zu 7500 Euro.

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