Homeoffice kann rechtliche Tücken haben, das beweist ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofes. In der Mittagspause ist es erlaubt, etwas zu essen zu besorgen, und passiert dabei etwas, wird dies als Arbeitsunfall gewertet. Doch Vorsicht: Der Weg darf nicht zu weit sein und sich nur auf zwingend Notwendiges beschränken.
Arbeitsunfälle sind in vielen Belangen viel besser versichert als Unfälle, die in der privaten Freizeit passieren. Das kann weitreichende und kostspielige Folgen haben.
Im konkreten Fall fuhr ein Angestellter Ende Juli 2020 mittags von seiner Wohnung mit dem Motorrad über Feldwege zu einem drei Kilometer entfernten Supermarkt. Er wählte dieses Geschäft aus, weil er dort das Angebot besser fand als in jenen beiden Geschäften, die sich in unmittelbarer Nähe seiner Wohnung befinden. Auf dem Rückweg wurde der Mann bei einem Unfall schwer verletzt. Das Motorrad fing Feuer.
Private Besorgungen nur in der Nähe
Wie bereits im Ersturteil des Landesgerichtes St. Pölten (Niederösterreich) penibel aufgelistet ist, befinden sich die nahen Supermärkte in 120 und 500 Meter Entfernung von der Wohnung. Der Angestellte hätte eines dieser Geschäfte benutzen müssen. Dass in dem einen längere Wartezeiten zu befürchten waren und im zweiten das Angebot unbefriedigend war, ist rechtlich ohne Bedeutung.
Denn das Gesetz lässt notwendige private Besorgungen in der Mittagspause zu, verlangt aber ausdrücklich, dass diese in der Nähe durchgeführt werden müssen. Um sich nicht durch längere Wege unnötig zu gefährden. Alles andere ist dem „privatwirtschaftlichen Bereich“ zuzurechnen, heißt es im Urteil. Der besondere Versicherungsschutz entfällt daher.








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