Sein jugendlicher Leichtsinn kommt einen 20-jährigen Wolfurter teuer zu stehen. Der Handwerker war im August mit dem geklauten Auto des Onkels auf der Schwarzacher Tobelstraße verunglückt, sein Beifahrer wurde lebensgefährlich verletzt. Das Urteil: 4500 Euro Geldstrafe und 1000 Euro Teilschmerzensgeld.
„Dass Sie die Verletzungen des Opfers verschuldet haben, liegt auf der Hand. Deshalb führte an einem Schuldspruch auch kein Weg vorbei“, erklärte der Herr Rat am Dienstag dem verurteilten Unglückslenker am Landesgericht Feldkirch. Immerhin handelte es sich bei den Verletzungen um eine Gehirnblutung, einen Lungenriss und mehrere Knochenbrüche. Der 20-Jährige ist einsichtig.
Die Schnapsidee von damals hätte sowohl ihn als auch seinen Kumpel das Leben kosten können. Aus Langeweile hat der Angeklagte am 9. August den Einfall, mit dem Auto seines Onkels eine Spritztour zu unternehmen. Dass der Angeklagte überhaupt keinen Führerschein besitzt, verheimlicht er seinem 19-jährigen Beifahrer. Mehr noch: „Er hat mir gesagt, dass er den Führerschein in der Steiermark gemacht hat. Das hat er auch anderen erzählt“, erinnert sich das spätere Opfer an den verhängnisvollen Abend.
Aufprall an Hauswand
Kurz nach 22 Uhr passiert der folgenschwere Unfall auf der Schwarzacher Tobelstraße. Mit weit überhöhter Geschwindigkeit gerät der unerfahrene Lenker mit dem Wagen ins Schleudern und prallt damit gegen eine Hauswand. Während er den schwer verletzten Beifahrer im Auto zurücklässt, flüchtet der ebenfalls verletzte Fahrer zu Fuß in Richtung Alberschwende, wo er schließlich von einer Polizeistreife aufgegriffen wird.
„Es war ein Fehler“, zeigt sich der Unfallfahrer im Prozess reumütig. Die 4500 Euro Geldstrafe kann er in Raten zahlen. Bei den 1000 Euro Teilschmerzensgeld für das Opfer wird es nicht bleiben. Der Privatbeteiligten-Vertreter geht von sechs- bis zehntausend Euro aus.
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