Sieben Körperverletzungen, zwei Misshandlungen, vier absichtliche schwere Körperverletzungen: Unvorstellbar, wie brutal ein Weststeirer in Köflach zugeschlagen hat! Die Attacken waren völlig grundlos. Da reichte ein harmloses Räuspern. Jetzt entschied das Gericht: Der Angeklagte wollte nicht nur verletzten, er wollte töten.
„Bezeichnend für all seine Taten sind die enorme Brutalität und der Umstand, dass Passanten und Lokalgäste von ihm grundlos attackiert wurden“, sagt die Staatsanwältin beim Prozess in Graz. Besonders verwerflich: „Auf Facebook hat er mit seinen Taten sogar geprahlt.“ Siehe Ausschnitt unten! Warum der 36-Jährige zuschlug, erklärt der Richterin sehr wirr: „Weil ich absichtlich provoziert wurde. Das ist sicher hundertmal im Jahr der Fall, weil mich 50 Prozent der Bevölkerung bedrohen.“
Beim Angeklagten liegt eine paranoide Schizophrenie vor. Ich empfehle aufgrund der hohen Gefährlichkeit des Mannes eine Einweisung.
Gutachter und Psychiater Manfred Walzl
Da reicht ein leises Räuspern, eine vermeintlich bedrohliche Silhouette oder die „Attacke“ einer Fremden, die völlig unabsichtlich ihre Brüste gegen seinen Arm drückt. Über die massiven Verletzungen seiner Opfer spricht er komplett emotionslos. Und überhaupt: „Ich bin ja kein Schläger“, meint er sogar.
Einem seiner Opfer wurde der Unterkiefer dreifach zertrümmert. Der medizinische Gutachter geht davon aus, dass diese Verletzungen „nicht durch bloße Faustschläge“ herbeigeführt werden konnten. Vielmehr sei davon auszugehen, dass es gezielte Tritte oder Sprünge gegen den Kopf der Frau waren. „Es handelt sich um potenziell tödliche Verletzungen“, führt der Sachverständige aus. Was auch für ein weiteres Opfer gilt, auf das der 36-Jährige wie von Sinnen einschlug und eintrat. Der Steirer lag monatelang auf der Intensivstation.
Es hat sich herausgestellt, dass das Schöffengericht nicht zuständig ist, sondern wegen Verdachts des versuchten Mordes ein Geschworenengericht.
Gerichtssprecherin Barbara Schwarz
Aufgrund der Ausführungen des Gutachters entschied das Schöffengericht, dass der Angeklagte es billigend in Kauf nahm, dass seine Opfer sterben. Deswegen geht es jetzt nicht mehr um Körperverletzung, sondern um versuchten zweifachen Mord. Ein Prozesstermin steht noch aus.
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