Missbrauchs-Drama

“Kindermasseur”: Etliche Hinweise möglicher Opfer

Niederösterreich
11.05.2011 10:55
Etliche Hinweise von möglichen Opfern hat das Landeskriminalamt Niederösterreich im Fall des einschlägig vorbestraften 46-jährigen Wiener Neustädters Erich F., der im Verdacht steht, Kinderpornos angefertigt zu haben, erhalten. Vorwiegend Jugendliche hätten sich telefonisch gemeldet. Auf dem Computer des Mannes seien viele kinderpornografische Dateien gefunden worden, teilte ein Ermittler am Mittwoch mit. Das Gericht hat zudem ein weiteres Gutachten zur Prüfung der Haftunfähigkeit in Auftrag gegeben.

Die Vernehmungen der möglichen Betroffenen zwecks genauerer Überprüfung stehen noch aus und auch die Auswertung der Computerdateien würde "noch einige Zeit in Anspruch nehmen", hieß es am Mittwoch vonseiten des Landeskriminalamts. Ein neues Gutachten hinsichtlich der Haftunfähigkeit des wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten 46-Jährigen soll "möglichst schnell" vorliegen, teilte Hans Barwitzius, Sprecher des Landesgerichts Wiener Neustadt, am Mittwoch mit. Für "realistisch" hielt der Sprecher vier bis sechs Wochen.

Sängerknaben in Diplomarbeit in Schmutz gezogen
In seiner Diplomarbeit gibt sich Erich F. groteskerweise als Experte und prangert die pädagogische Methoden der Wiener Sängerknaben an. "Die Erzieher sind fremdbestimmt und mangelhaft ausgebildet. Und auch die Buben sind persönlich eingeschränkt." Auch könnten die Knaben nie wirklich Kind sein.

Aus dem aktuellen Fall "Lehren ziehen"
Erich F. war trotz seiner Ende Juli 2009 rechtskräftig gewordenen Verurteilung auf freiem Fuß, ehe er am 4. Mai wegen ähnlich lautender Vorwürfe festgenommen wurde. Barwitzius merkte am Mittwoch auch an, dass die Staatsanwaltschaft nach Vorliegen der Gutachten keinen Einwand gegen den Haftaufschub gehabt habe. Klar sei freilich auch, dass man aus dem aktuellen Fall "Lehren ziehen" werde.

Erst im Jänner hatte ein Gutachter die Haftunfähigkeit bestätigt. Eine begleitende Therapie wurde dabei nicht vorgeschrieben, weshalb Erich F. auch nicht der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Sexualverbrecher (BEST) in Wien-Floridsdorf vorgeführt wurde. Aufgabe der BEST ist es, gefährliche Sexualverbrecher zu beurteilen, nach ihrem Gefahrenpotenzial einzustufen und entsprechende Therapiemaßnahmen einzuleiten. Auch über etwaige Haftlockerungen für Sexualverbrecher gibt die Einrichtung Stellungnahmen ab.

BEST gewährte 2010 keine Haftlockerung
2010 wurden von der BEST österreichweit 99 Vollzugsgutachten über Sexualstraftäter erstellt. Für eine Haftlockerung wurde von der Einrichtung dabei in keinem Fall ein positiver Bescheid ausgestellt, weder im Zuge einer Entscheidung über eine bedingte Entlassung nach Paragraf 152 Abs. 2 des Strafvollzugsgesetzes noch im Rahmen einer Unterbrechung der Freiheitsstrafe nach §99 bzw. einem Strafvollzug in gelockerter Form nach §126 oder eines Ausgangs nach §147. Die damalige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner nannte diese Zahlen im Februar in ihrer Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage.

Die nächste Haftprüfung für den 46-jährigen Wiener Neustädter Erich F. steht am 20. Mai an.

von Mark Perry, Gregor Brandl (Kronen Zeitung) und krone.at

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