Verdacht auf Muskelriss – mit dieser Diagnose hatten Ärzte des Spitals in Mödling den Taxler aus Brunn am Gebirge heimgeschickt. Das rasch benötigte Spezialröntgen kostete Roman R. 240 Euro: "Denn als Privatpatient musste ich nur drei Tage statt drei Wochen warten." Trotz Schmerzen verzögerte sich die weitere Behandlung im Krankenhaus, bis R. der Kragen platzte. Per E-Mail klagte er dem Direktor sein Leid – und wurde prompt am nächsten Tag operiert.
R. erstattete Anzeige beim Patientenanwalt. Ein Gutachter bescheinigte dem Spital jedoch fehlerfreies Handeln. "In dem Schreiben war nur mein Name richtig, alles andere völlig verdreht", ist R. empört. Der Patientenanwalt schaltete die Ärztekammer ein. Deren Schiedsgericht ließ den Fall neuerlich prüfen. Und diese Expertise fiel deutlich anders aus: Raschere Kontrolle und ein früherer OP-Termin auch ohne Intervention des Klinikchefs wären nötig gewesen. R.: "Spitalsvertreter gaben zu, dass Fehler passiert waren." Das Urteil: 2.000 Euro als Schmerzensgeld und Ersatz für das "Privatröntgen".
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